Seite 1 von 1

Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus

Verfasst: Di 23.02.2016 13:37
von Inge H.
Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Brandschutz/Fluchtweg in einem Mehrfamilienhaus.
Leider werde ich aus der Bayrischen Bauordnung als Laie nicht ganz schlau.
Frage ist: Dürfen im Treppenhaus Blumenkübel im Treppenaufgang und der Fensterbank oder auch andere Gegenstände stehen?
In welchem § kann man das genau nachlesen?

Vielen Dank.

Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus

Verfasst: Di 23.02.2016 18:44
von clammer
Guten Tag,

die Bayerische Bauordnung richtet sich an den Bauherrn und enthält in der Regle keine Betriebsvorschriften. Diese finden Sie zum Beispiel hier:

Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) - § 22 Rettungswege
(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungswege vorgesehen sind, sind freizuhalten.


Sie sollten daran denken, dass, gerade bei Neubauten, die Maße der Treppenräume auch noch andere Fälle abdecken, wie zum Beispiel der Transport einer Person mit einer Krankentrage.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus

Verfasst: Di 06.09.2016 10:49
von Inge H.
Guten Tag zusammen,

ich komme noch einmal auf mein Anliegen zurück.
"
(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, sind freizuhalten.
"

Fallen Fenster im Treppenhaus unter "Zu- und Ausgänge" und sind deshalb frei zu halten?
Ist das ggf. auch als zweiter Fluchtweg anzusehen?

Es wäre schön, wenn mir jemand etwas definitives dazu sagen/schreiben könnte.

Vielen Dank.

Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus

Verfasst: Di 06.09.2016 16:05
von clammer
Fenster im Treppenraum fallen in der Regel nicht unter die Kategorie "Zu- und Ausgänge".

Jedoch dienen sie in der Regel zur Belüftung und ggf. zur Rauchableitung; sie müssen daher offenbar sein (und blieben).

Gruß
C. Lammer