Fußleisten in notwendigen Treppenräumen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Fußleisten in notwendigen Treppenräumen

Beitragvon nickname » Do 28.01.2016 11:05

Hallo Brandschutzexperten,

ich habe eine Frage zu Einbauten/Bekleidungen in notwendigen Treppenräumen und bin gespannt auf Eure Meinung:

Laut HBauO §33 Notwendige Treppenräume (5) müssen "Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen", entsprechend lautet der Text auch in anderen LBOs und in der MBO.

Im Bauprüfdienst 05/2012 (So heißen in Hamburg Auslegungsempfehlungen bzw. Erläuterungen der Behörde für Bauprüfer) steht als Kommentar zum §33: "Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, sowie Handläufe von Geländern gelten nicht als Einbauten; sie dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen."

Meine Frage lautet: gelten Fuß- oder Sockelleisten als Einbauten?
Mir erscheint es merkwürdig, wenn hier ein Unterschied zu Tür- und Fensterrahmen oder Handläufen gemacht werden würde - wie seht Ihr das?

Vielen Dank im voraus für Eure Meinung!