Brandschutztüre fachgemäß eingebaut?

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Dellas

Brandschutztüre fachgemäß eingebaut?

Beitragvon Dellas » Mi 16.12.2015 18:28

Hallo,
in unserem Haus befindet zwischen Garage und Diele eine T30-Brandschutztüre. Offenbar wurde sie etwas zu hoch gesetzt, weshalb es etliche Anläufe der Firma gebraucht hat bis sie oben und unten dicht geschlossen hat. Daher ist der Lack ein bischen ab. Da man die Tür aber nicht weit genug absenken konnte, wurde eine extra breite, absenkbare Aluschiene am Boden angebracht werden und die Tür maximal nach unten gestellt. Da diese Maßnahmen immer noch nicht zur einer dichten Tür geführt hatten, wurden jetzt von der Baufirma die Kugellager nach oben gesetzt wurden.

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oberes Band
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Jetzt sitzt die Tür am oberen Band nicht mehr auf (siehe Foto) und wird nur noch vom unteren (siehe Foto) getragen.

Foto vom unteren Band
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unteres Band
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Am unteren Band dreht sich die Tür auf einer Beilagsscheibe und es wirkt, als ob das untere Band schon etwas nach außen gebogen wäre.
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Die Tür schließt auch nicht mehr automatisch. Ich vermute es liegt daran, dass sich die Tür nur noch am unteren Band auf der Beilagsscheibe dreht und und nicht mehr auf den Kugellagern. Leider habe ich auf der Seite des Herstellers keine Antworten gefunden.

Meine Frage lautet: Müssten die Bänder nicht so verbaut sein, dass die Kugellager unten sind. Können die Kugellager so ihre Funktion noch erfüllen? Und hält auf Dauer das untere Band die Last der Tür.

clammer
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Re: Brandschutztüre fachgemäß eingebaut?

Beitragvon clammer » Fr 18.12.2015 9:22

Guten Tag,

so wie Sie den Sachverhalt darstellen, hat diese Türe nichts mehr mit einer Brandschutztüre (Feuerschutzabschluss T30-1) zu tun.

Für jede Türe gibt es eine Zulassung (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt) sowie eine Einbau- und Wartungsanleitung, die Ihnen übergeben werden müssen. Außerdem muss Ihnen der Errichter eine unterschriebene Übereinstimmungserklärung übergeben, in der er Ihnen den zulassungskonformen Einbau bescheinigt. Die Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden sie in der Zulassung.

Ein Feuerschutzabschluss muss immer selbstschließend sein; in Ihrem Fall wohl über die Federbänder in den Bändern.

Außerdem sind die Spaltmaße, also die "Lücken" zwischen Rohbauöffnung und Zarge (Türe) vorgegeben; die Ausführung mit einer "absenkbaren Aluschiene" ist sicher nicht zulassungskonform. Es gibt nur absenkbare Bodendichtungen, die bei Rauchschutztüren zum Einsatz kommen; hier wird aber nur das zulässige Spaltmaß "verschlossen".

Ich rate Ihnen, zunächst nichts für die Leistung zu bezahlen und auf die vorgenannten Dokumente zu bestehen. Sie können auch mit dem Hersteller in Kontakt treten, denn der ist in der Regel auch an einem fachgerechten Einbau seiner Produkte interessiert.

Gruß
C. Lammer