Verwendbarkeitsnachweise

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
DoVo112

Verwendbarkeitsnachweise

Beitragvon DoVo112 » Fr 20.11.2015 11:58

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir von euch wer einen Tip geben: In der Firma in der ich Arbeite wurde an einem seit 15 Jahren existierenden Standort nie wirklich auf den Brandschutz geachtet - bis ein Audit mal den Antsoß gab das man hier ja doch was tun muss. Seit ich nebenamtlich die Aufgabe des BSB übernommen habe sind wir nun doch schon einige Schritte weiter. Es wurden z.B. Prüfzyklen für Feuerschutztüren, Feststellanlagen und die RWA eingeführt - regelmäßig und dokumentiert durch unseren Hausmeister der eine Schulung dafür erhielt, und Jährlich durch eine Fachfirma. Gerade für Feuerschutztüren, Feststellanlagen, Brandabschottungen und Feuerschutzabschlüsse müssten wir aber jetzt in unseren Unterlagen auch die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen haben. Leider ist hier gar nichts vorhanden. Diese Verwendbarkeitsnachweise kann man zwar im Internet beziehen, allerdings fehlt dann die Unterschrift der einbauenden Firma um den fachgerechten Einbau zu bestätigen.
Ich habe nun schon mal mit einem Prüfsachverständigen beim TÜV telefoniert. Der TÜV könnte evtl. zu einer Begehung kommen. Er könnte nach Prüfung (wobei einige Abschottungen auch zerstörerisch geprüft würden) ein Protokoll erstellen, somit wären wir als Firma wieder "sauber".
Meine Frage ist, wisst ihr evtl. noch andere Möglichkeiten oder habt Ideen wie man dieses Problem lösen könnte?
Die Einbaufirmen sind großteils nicht mehr bekannt, da in unseren Gebäuden durch viele verschiedene Firmen im laufe der Jahre viele Dinge umgebaut wurden.

Wäre über ein paar Tips sehr dankbar.

LG
DoVo

clammer
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Re: Verwendbarkeitsnachweise

Beitragvon clammer » Fr 20.11.2015 17:09

Guten Tag,

die Situation ist zwar unbefriedigend, aber nicht unbedingt ganz so schlimm.

Die aufgezählten Gewerke - Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen und Brandabschottungen - müssen ein Schild tragen, aus dem die Übereinstimmung hervorgeht. Damit würde ich von einem fachgerechten Einbau ausgehen, da sonst kein Schild angebracht sein dürfte.
Zu Bedenken ist auch, dass bei einigen älteren Zulassungen die Übereinstimmungserklärung noch nicht vorgesehen war.
Außerdem gibt es auch Bauteile, gerade wie die Feuerschutzabschlüsse, die man früher nach einer DIN bauen konnte und somit keinen Verwendbarkeitsnachweis in Form einer Zulassung oder eines Prüfzeugnisses haben.
Bei den Feststellanlagen könnte man auch eine neue Abnahme gemäß DIBt-Richtlinie durchführen.

Bevor Sie für "teures Geld" einen Prüfsachverständigen beauftragen, sollten Sie sich Klarheit darüber verschaffen, was denn genau testiert wird - und ob dieser Nachweis auch von der Bauaufsicht und ggf. der Versicherung akzeptiert wird.

Gruß
C. Lammer