??? t30 tür reparieren ???

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
wme

??? t30 tür reparieren ???

Beitragvon wme » Mi 24.06.2015 9:18

sehr geehrter leser,

wir, berliner tischlerei, möchten wissen, ob wir bei einer T30-tür ein eingesetztes lüftungsgitter ersetzen können, indem wir mit feuerfestem material füllen und beidseitig 1mm edelstahlblech aufsetzen (schraubverbindung), ohne das die tür ihre klassifizierung verliert ?
benötigen wir hierfür auszerdem die genehmigung d. türenherstellers ?

schon jetzt ein dickes danke :-) für hilfreiche antworten + angenehme tage t. duseberg

clammer
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Re: ??? t30 tür reparieren ???

Beitragvon clammer » Mi 24.06.2015 17:45

Hallo,

so wie Sie die Türe beschreiben (Lüftungsgitter), hat Sie eh keine Zulassung mehr.

Wenn Sie wissen wollen, was Sie machen dürfen, empfehle ich die DIBt-Mitteilung "Änderungen an Feuerschutztüren" (siehe Anlage).

Gruß
C. Lammer
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