Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

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feuermelder

Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

Beitragvon feuermelder » Mi 22.04.2015 18:03

Hallo zusammen,

wir lassen gerade von einer externen Firma neue Flucht- und Rettungspläne erstellen. Die Firma hat mich jetzt darauf hingewiesen das die Beschilderung unserer Fluchtwege betreffend der Richtungsanzeige nicht mehr zeitgemäß wäre.
Beispiel: wir haben viele Flure die um die Ecke (z.B. nach rechts) in einen anderen Flur führen. Die Flure sind getrennt durch eine Zwischentür. Wir haben zur Zeit über der Zwischentür ein
Fluchtwegschild mit einem Richtungspfeil nach rechts. Die Firma meint über der Tür müsste ein Fluchtwegschild mit einen Richtungspfleil nach geradeaus angebracht sein. (sprich - in den nächsten Raum/Flur). Dort angekommen (man geht dann also durch die Zwischentür) müsste man sich neu orientieren und den weiteren Schildern folgen.

Kennt einer irgendwelche Normen, Richtlininen etc. die das regeln. In der ASR A1.3 oder A2.3 ist das meiner Meinung nach nicht geregelt. Und ... welches Schild kommt über die Notausgangstür.
Pfleilrichtung nach unten oder nach geradeaus? Wurde das Thema im Forum schon mal besprochen? Hat einer Erfahrung oder nähere Info. Ich habe keine Lust das halbe Gebäude neu zu beschildern wenn ich nicht muss.

Ich habe mal eine kleine Skizze beigefügt um das näher zu verdeutlichen (hoffe ich zumindest mal)


Grüße vom "Feuermelder" :-)
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clammer
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Re: Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

Beitragvon clammer » Do 23.04.2015 8:48

Schild 1 ist meines Erachtens sinnlos.

Über Tür 2 gehört Schild 2 ("Notausgang").

Bei Tür 1 können sich die Geister streiten, aber richtig wäre m. E. auch Schild 2. Ob hinter der Türe auch noch Schild 3 sein muss, liegt in Ihrer Hand; vor allem dann, wenn man nur nach rechts laufen kann.
Somit ist die Aussage der Firma richtig, aber nicht zwingend.

Gruß
C. Lammer

feuermelder

Re: Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

Beitragvon feuermelder » Mo 27.04.2015 11:32

Hallo,

Danke für die Antwort. Wir haben noch vielfach über der Tür 1 das Schild 3 was, wie es auch die Firma gesagt hat, auch meiner Meinung nach falsch ist.
Ich überlege jetzt ob ich über Tür 1 das Schild 1 oder das Schild 2 anbringen soll? Was besagt denn Schild 1 oder bei welcher Gelegenheit würde man so ein Schild anbringen?
Über die Tür 2 das Schild 2 sehe ich genauso.


Grüße vom "Feuermelder"

clammer
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Re: Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

Beitragvon clammer » Mo 27.04.2015 18:31

Was besagt denn Schild 1 oder bei welcher Gelegenheit würde man so ein Schild anbringen?

Keine Ahnung. :zwink:

Gruß
C. Lammer

Rebling
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Re: Fluchtwegbeschilderung - Richtungsanzeige

Beitragvon Rebling » Mi 29.04.2015 16:28

Hallo,
feuermelder hat geschrieben:Was besagt denn Schild 1 oder bei welcher Gelegenheit würde man so ein Schild anbringen?

Ohne eine Norm im Hinkopf zu haben:
Ich würde dafür einen Sinn bei Bodenmarkierungen im Verlauf eines Fluchtweges sehen.
(In großen Fertigungshallen, Versammlungsstätten o.Ä.)