Mauerwerkswand mit F90 Anforderung ertüchtigten

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Mauerwerkswand mit F90 Anforderung ertüchtigten

Beitragvon pfa » Fr 11.07.2014 12:59

Hallo Brandschützer,

ich habe in einem Bestandsgebäude eine Mauerwerkswand. Diese ist 11,5 cm stark. Laut DIN 4102 erfüllt diese also die F90 Anforderung. Es ist nun aber so, dass über größere Flächen Steine herausgebrochen wurden und die Wand an diesen Stellen nur noch ca. 6 cm stark ist. Also erfüllt die Wand meiner Meinung nach nicht mehr die F90 Anforderung. Es geht nun um das Thema wie saniert wird.
Ich bin der Meinung, dass die fehldenden Steine einzusetzen und zu vermörteln sind, damit das Mauerwerk wieder eine Stärke von 11,5 cm hat. Ein ausführendes Unternehmen ist der Meinung die Fehlstellen einfach ausputzen zu können. Das erscheint mir etwas suspekt, da man dann eine Wand mit 6 cm Mauerwerk und ca 5 cm Putz hätte. Es gibt zwar eine Regelung, dass bei Betonwänden X cm Putz Y cm Beton ersetzen können, für Mauerwerk gibt es das aber nach meinem Wissensstand nicht. Wie seht ihr das?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

clammer
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Re: Mauerwerkswand mit F90 Anforderung ertüchtigten

Beitragvon clammer » Fr 11.07.2014 17:36

Hallo,

in der Tat kann die Mauerwerksstärke bei beidseitigem Putzauftrag reduziert werden.

Zu den Abmessungen kann ich nichts sagen, da hierzu Ihre Angaben nicht ausreichen.

Sie finden aber alle notwendigen Informationen in DIN 4102-4, Nr. 4.5.

Gruß
C. Lammer

pfa

Re: Mauerwerkswand mit F90 Anforderung ertüchtigten

Beitragvon pfa » Mo 14.07.2014 9:18

Hallo,

leider konnte ich nichts dazu finden. Vielleicht habe ich auch meine Frage missverständlich ausgedrückt.
Wieviel cm Putz benötige ich, damit eine 6 cm starke Mauerwerkswand eine Feurerwiderstandsklasse F90 hat?
Es handelt sich hierbei um eine nichttragende Mauerwerkswand aus Hochlochziegeln mit beidseitiger Brandbeanspruchung.

clammer
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Re: Mauerwerkswand mit F90 Anforderung ertüchtigten

Beitragvon clammer » Mo 14.07.2014 16:06

Hallo,

nochmal, Sie finden alle notwendigen Informationen in DIN 4102-4, Nr. 4.5.

Gruß
C. Lammer