Brandschutztor als Fluchtweg/tür

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
dooorags

Brandschutztor als Fluchtweg/tür

Beitragvon dooorags » Do 05.12.2013 12:51

Hallo,

ist es zulässig den Fluchtweg aus einem Produktionsbereich durch ein Brandschutztor bzw. eine Brandschutztüre laufen zu lassen?
Die Tore bzw. Türen sind mit einem Rauchmelder und einem Magnethalter ausgestattet. Diese sind also im Brandfall geschlossen.
Das Tor kann zwar von Hand aufgeschoben werden, aber ob das als leicht zu öffnen zählt bin ich mit nicht sicher.

Gibt es da irgendwelche Vorschriften?

Danke

uwehalle

Re: Brandschutztor als Fluchtweg/tür

Beitragvon uwehalle » Do 05.12.2013 15:21

Ich habe in verschiedenen Vorschriften folgende ähnlich lautende Texte gelesen :
(z.B. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

..."Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen und Notausstiege müssen sich leicht und ohne
besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind.
Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur
Handbetätigung von automatischen Türen und Toren), sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist.
Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass Tür und Tor im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann. "

..."Manuell betätigte Türen und Tore in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen."

..."Karussell- und Schiebetüren, die ausschließlich manuell betätigt werden, sind in Fluchtwegen unzulässig."

Somit würde ich sagen : NEIN bei einem Schiebetor (mit Magnetkontakt/Brandmelder) und JA bei einer Brandschutztür (normal zu öffnen)

clammer
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Re: Brandschutztor als Fluchtweg/tür

Beitragvon clammer » Do 05.12.2013 17:12

Schiebetüren-/tore sind in Rettunsgwegen nur zulässig, wenn sie der "Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen" entsprechen. Da sich die Anforderungen der Richtlinie mit denen der Zulassung für das Brandschutztor widersprechen, schließt sich die Verwendung eines Brandschutztores in Rettungswegen aus.
(Anmerkung: Es sollen sich wohl Schiebetüren für Brandschutz und Rettungswege im Zulassungsverfahren befinden; diese werden aber m. E. kaum für die industrielle Anwendungen geeignet sein.)
Daher befindet sich in der Regel neben oder im Brandschutztor eine "Fluchttüre".

Bei der Türe gibt es grundsätzlich keine Problem, wenn die sonstigen Anforderungen an Fluchtwege eingehalten werden.


Gruß
C. Lammer

dooorags

Re: Brandschutztor als Fluchtweg/tür

Beitragvon dooorags » Fr 06.12.2013 12:13

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

So hab ich das ganze auch interpretiert.
Schiebetor nein, eine Tür in Fluchtrichtung öffnend ja.

Danke

Sebastian