Scheune als Garage nutzen, Decke F30?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Schlaudraff

Scheune als Garage nutzen, Decke F30?

Beitragvon Schlaudraff » So 27.10.2013 20:08

Hallo, ich besitze eine Scheune 12m auf 20m und möchte diese als Garage für ein bis zwei Autos nutzen. Es steht auch noch ein Traktor in der Scheune. Jetzt hab ich gehört das die Decke (ca 4m hoch) und wände mit gipskartong Platten der Klasse F30 verkleidet werden müssen. Die wände bestehen aus halb Fachwerk halb gemauert und die Decke ist aus Holzbalken. Die Scheune wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, also enthält kein Stroh oder heu nur etwas Holz zum heizten.
Da es natürlich sehr teuer und ein hoher Aufwand ist wollte ich hier fragen ob man das ganze wirklich machen muss!?

clammer
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Re: Scheune als Garage nutzen, Decke F30?

Beitragvon clammer » Di 05.11.2013 19:16

Hallo Herr/Frau Schlaudraff,

die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in eine Garage stellt grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme dar.

Garagen mit einer Nutzfläche von bis zu 100 m² sind Kleingaragen und brandschutztechnisch relativ einfach zu sehen. Ihre Scheune mit 240 m² fällt in die Rubrik "Mittelgarage". Hier besteht in der Tat die Anforderung "aus nicht brennbaren Baustoffen" oder "feuerhemmend" (= F30) für die tragenden Wände und Decken, solange es sich um eine ausschließliche Garagennutzung handelt.

Soweit die formal baurechtliche Betrachtung.

Ob sich mit dem Bauamt auch eine andere Lösung finden läßt (liegt tatsächlich eine Nutzungsänderung vor?), kann aus der Ferne nur schwer beurteilt werden. Ggf. können Sie auch einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz hinzuziehen.

Gruß
C. Lammer

Schlaudraff

Re: Scheune als Garage nutzen, Decke F30?

Beitragvon Schlaudraff » Mo 11.11.2013 21:13

Danke, dann muss ich mich mal in Sachen nutzungsänderung schlau machen denn da hab ich auch keinen plan :D