Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Heinz

Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitragvon Heinz » Do 17.10.2013 19:08

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich kann mich an einen Referenten erinnern, ich denke es war bei den Nürnberger Brandschutztagen, der aussagte, dass das Arbeitsschutzrecht (Z.B. die ASR) vor dem Baurecht zu sehen ist.
Für mich wäre das ja auch logisch!
Ich habe da einen Beamten der mir das nicht glaubt. Wer kann mir hier nützliche Informationen oder Hinweise geben?

Gruß und Danke!

Heinz

clammer
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Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitragvon clammer » Fr 18.10.2013 16:05

Arbeitsschutzrecht ist Bundesrecht und steht daher "über" dem Baurecht, welches "nur" Landesrecht ist; es geht also Bundes- vor Landesrecht.
D. h. aber auch, dass in der Regel die jeweils höhere Forderung zählt. Wenn also durch das Landesrecht eine Verschärfung des Bundesrechts eintritt, muss das Landesrecht umgesetzt werden.

Gruß
C. Lammer

Heinz

Re: Arbeitschutzrecht vor Baurecht?

Beitragvon Heinz » Sa 19.10.2013 21:57

Hallo C. Lammer,

danke für die Antwort, die logisch ist mir auch klar sein hätte müssen :!:

Gruß
Heinz