Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
sven1986

Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken

Beitragvon sven1986 » Di 25.06.2013 15:51

Hallo Forum,

ich hab da mal wieder ein Problem. Beim Gespräch mit der Behörde gab es Meinungsverschiedenheiten. Grundproblem ist eine Umfahrung für die Feuerwehr bei einem Industrieobjekt. Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches mittig auf gesamter Länge durch eine Gebäudeabschlusswand in zwei Gebäude unterteilt ist. Jeder Gebäudeteil liegt auf einem anderen Grundstück und wird von einem anderen Eigentümer betrieben. Da die Gebäude aber unmittelbar aneinandergebaut sind und zusammen (Nach dem jetzigen bauvorhaben von etwa 300m²) etwa 5.100m² Grundfläche aufweisen, fordert das Amt eine Umfahrung für die Feuerwehr. Baulich ist diese Umfahrung jedoch nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, da ja auch der Nachbar dann mit einbezogen werden muss. Ich sehe das aber so, dass ich hier zwei völlig unterschiedliche Gebäude mit zwei Eigentümern habe, die absolut nichts außer der Grundstücksgrenze miteinander zu tun haben. Damit würde für mich die Umfahrung auch wegfallen, da das betrachtete Objekt von der Feuerwehr dreiseitig erreichbar ist, eine ausreichende Brandschutztrennung besteht und es sich um zwei voneinander getrennte Gebäude handelt. Eine Umfahrung daher meiner Meinung nach unnötig. Das Amt beharrt aber auf ihrem Standpunkt, da es sich um ein zusammenhängendes Gebäude mit einer Grundfläche größer als 5.000m² handelt.
Nach Bearbeitung der MIndBauRL und des Studierens der Kommentare auf www.is-argebau.de bin ich leider nicht schlauer geworden. Habt ihr Meinungen / Erfahrungen dazu oder wie seht ihr das Problem?

Ich freu mich auch zahlreiche Meinungen.

clammer
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Re: Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken

Beitragvon clammer » Di 25.06.2013 16:38

Hallo sven1986,

Sie werden wohl nicht umhin kommen, den grundsätzlichen Sachverhalt zu klären. Entweder sind es tatsächlich zwei Grundstücke mit jeweils einem Gebäude, die auch separat genehmigt wurden.
Oder es ist ein Gebäude.
Dazu müssen die entsprechenden Genehmigungsunterlagen etc. geprüft werden.
Und am "Ende des Tages" muss ein Ergebnis stehen - und keine "Meinung". Denn da gibt es keinen Ermessensspielraum oder ähnliches.
Die Führung der Umfahrt über das Nachbargrundstück hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern dazu müsste auch eine "Grundschuld" (oder ähnliches, je nach Bundesland) auf das Grundstück des Nachbarn eingetragen werden.

Gruß
C. Lammer

sven1986

Re: Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken

Beitragvon sven1986 » Mi 26.06.2013 7:51

Guten Morgen,

danke für die schnelle Antwort.
Also grundsätzlich sind es zwei getrennte Grundstücke, die auch unabhängig voneinander genehmigt und bebaut wurden... Irgendwann in den 30er Jahren. Das eine Grundstück ist ein Streifen und das andere besitzt eine L-Form und umschließt das andere teilweise. jetzt hat der Eigentümer des "Streifens" einen Teil des "L-Grundstückes" erworben und mit seinem Grundstück vereinigt. Die Halle die auf der schmalen Seite des L stand hat er gleich mitgekauft und an sein Objekt mit angeschlossen, sodass wir jetzt zwei Gebäude haben, die ursprünglich überhaupt nichts miteinander zu tun hatten und unterschiedlich genehmigt wurden, wovon jetzt aber Teile des einen Gebäudes plötzlich zum anderen gehören. Ich möchte eine Gebäudeabschlusswand auf der Grundstücksgrenze errichten lassen, dann haben wir wieder einen saubere Trennung und dann bin ich bei unter 3000m², wonach ich keine Umfahrung benötige. Aber das Amt rechnet trotzdem beide Gebäude zu einem zusammen.

clammer
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Re: Feuerwehrumfahrung bei zwei getrennten Grundstücken

Beitragvon clammer » Mi 26.06.2013 7:59

Hallo sven1986,

diesen doch etwa komplexeren Sachverhalt bezüglich der Eigentums- und Grundstücksverhältnisse übersteigt m. E. doch etwas die Möglichkeiten und den Sinn und Zweck des Forums.
Wie Sie selber schreiben, wurden die beiden Grundstücke "vereinigt"; gerade diesen Sachverhalt gilt es zu klären. Sind es nach wie vor zwei Grundstücke - oder ist es jetzt (heute!) ein Grundstück?

Gruß
C. Lammer