Abrechnungsraum hinter einem Aufenthaltsraum

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Jan_FiPaKa

Abrechnungsraum hinter einem Aufenthaltsraum

Beitragvon Jan_FiPaKa » So 09.06.2013 12:17

Hallo zusammen.

Die Chefetage hier bei uns im Kino hat sich dafür entschieden ein in einem Aufenthaltsraum der momentan zur Abrechnung genutzt wird und wo Tiefkühlzelle und Kühlzelle stehen einen zusätzlichen seperaten Raum reinzubauen der dann nur für die Abrechnung dienen soll...

Meine Frage ist, wie sieht es Brandschutztechnisch aus mit Aufenthalträumen hinter Aufenthaltsräumen ohne 2.Fluchtweg. Ich bin mir sicher schon einmal was darüber gelesen zu haben aber bin nicht fündig geworden. Bei uns gelten die LBO BW und die Versammlungsstättenverordnung.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...

Mit freundlichen Grüßen
Jan

Hans Höcker

Re: Abrechnungsraum hinter einem Aufenthaltsraum

Beitragvon Hans Höcker » Mo 10.06.2013 16:47

Hallo Jan,

dein beschriebenes Konstrukt nennt sich "gefangener Raum".

Die BO`s lassen sich darüber nicht sonderlich aus, aber in den BGR`s siehts besser aus.
Schmeiss mal Tante google an.

Was mein Hinterkopf noch hergibt:
entweder Sichtverbindung zum Vorraum in Form z.B. eines Fensters (wie die Meisterbüro´s in den Produktionshallen) oder eine flächendeckende Brandmeldeanlage.

Mfg

Brandschützer

Re: Abrechnungsraum hinter einem Aufenthaltsraum

Beitragvon Brandschützer » Fr 05.07.2013 14:54

Hallo Jan,

auf Dein "Problem" trifft die ASR A2.3 <Fluchtwege, Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan> zu.
Zitat: Punkt 6, Satz (10): Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege,- Erste-Hilfe,- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßnahmen beachtet wurden:
-- Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z.B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung
oder
-- Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist. Zitat Ende.

Ohne die baulichen Gegebenheiten bei Euch zu kennen (größe des vorhandenen Raumes, Größe der Kühlzellen und deren Standort) würde ich hier von einer Errichtung eines gefangenen Raumes dringend abraten. Die Kühlzellen bestehen aus Plastik und Dämmaterial. Das ergibt bei einem technischen Defekt SEEEEHR VIEL RAUCH !

Sollte das Projekt trotzdem durchgesetzt werden, veranlasse bitte unbedingt einen Termoptik-Melder über den Kühlzellen anzubringen.

Grüße aus Michendorf

Frank Trautmann
ext. Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter-24.de