Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennholz

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Rapunzel

Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennholz

Beitragvon Rapunzel » So 02.06.2013 13:08

Hallo liebe Forengemeinde, ich bräuchte bitte mal eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:
Wir haben im Jahr 2007 ein altes Haus, im ländl. Bereich, Bayern-Franken, Dorfmischgebiet, gekauft.
Der Vorbesitzer hatte sich im Oktober 1999 eine 2,1 t oberird. Flüssiggastank gekauft und dieser ist auch Ordnungsgemäß vom TÜV abenommen worden.

Nun ist aber folgendes...
Bisher gab es keine Probleme mit dem Nachbarn. A-B-E-R nun gibt es Probleme und ich bräuchte bitte mal eure Sachkenntnis und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Aus gegebenen Anlass haben wir nun festgestellt, dass der Flüssiggastank nur ca. 1,5 mtr. von der Grundstücksgrenze entfernt steht und NUN unser Nachbar unmittelbar AN der Grenze einen riesen Wall von Brennholz gestapelt hat, bzw. noch mehr stapeln möchte. Im Moment ist der bei 2,0-2,10 mtr. höhe und fast 14 mtr. länge mit einem Grenzabstand von nur ca 30-40 cm. Vorher nutzte der Nachbar das Grundstück nur zur anderen Nachbarseite hin zum Holz lagern und unsere Grenze war und ist immer nur mit Unkraut verwildert gewesen.

Nun ist der Mindestabstand von unserem Gastank zu brennbaren Materialeien NICHT mehr gegeben. Was nun?

Hätten wir Gewohnheitsrecht, dass man dem Nachbarn verbieten könnte dort sein Holz zu stapeln, oder könnten wir sogar verpflichtet werden den Gastank zu versetzen? Was müssten wir tun? Unternehmen? An welcher Stelle? Hätte evtl. der TÜV darauf achten müssen wegen der Abstandsfläche?

Ich bräuchte bitte einiges an Infos wenn jemand was dazu weiß. Der gute Mann ist leider nicht gerade der netteste Mensch und will immer mit dem Kopf durch die Wand und uns eben nun zubauen, dass wir keinen Einblick mehr auf sein Grundstück haben. Also, gut reden ist da leider, leider nicht unbedingt die beste Lösung.

Links am Bildrand steht der Gastank...
Zuletzt geändert von Rapunzel am Di 04.06.2013 14:47, insgesamt 1-mal geändert.

clammer
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Re: Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennh

Beitragvon clammer » Mo 03.06.2013 8:26

Hallo Rapunzel,

hier sind zwei Fragestellungen zu unterscheiden.

1. Darf der Nachbar an der Grundstücksgrenze überhaupt (bzw. so hoch) Brennholz stapeln?
Dies ist kein Brandschutzproblem; hier sollten Sie sich an die zuständige Gemeinde wenden.

2. Reicht der Abstand des Gastanks?
Dies ist eigentlich auch kein Brandschutzproblem; grundsätzlich hat aber jeder auf seinem Grundstück für die notwendigen Abstandsflächen etc. zu sorgen; eine Übertragung auf Nachargrundstücke ist nur dann möglich, wenn auf dem Nachbargrundstück eine Grundschuld o. ä. eingetragen wurde. Auch hier kann ggf. die Gemeinde weiterhelfen.

Im Zweifelsfall bleibt nur die Möglichkeit, den Sachverhalt unter anwaltlicher Hilfe zu klären.

Gruß
C. Lammer

Rapunzel

Re: Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennh

Beitragvon Rapunzel » Mo 03.06.2013 8:41

Vielen Dank für die Antwort, aber das hilft mir halt leider so nicht weiter. Ich finde jedoch schon, dass das ein Brandschutzproblem darstellt.
Vielleicht weiß noch jemand was?

Lg Rapunzel

Brandschützer

Re: Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennh

Beitragvon Brandschützer » Fr 05.07.2013 15:36

Hallo Rapunzel,

habe hier einen Link zu einem Anbieter von Flüssiggastanks:

http://www.kerngas.de

Generell sollte sich im Umkreis von 3 Metern kein brennbares Material befinden. Dies ist jedoch nur eine Empfehlung, kein Gesetz. Ein Feuerlöscher (6Kg Pulver) hilft Entstehungsbrände in der Nähe des Gastanks zu bekämfen. Bei dieser Brandlast (große Mengen an Holz) ist jedoch ein 6 kg Löscher machtlos. Ich würde zwischen dem Gastank und dem Halzstapel eine Mauer errichten, die etwa 50 cm höher als der Gastank ist. Das hilft in dem unwahrscheinlichen Fall eines Brandes des Holzstapels die Wärmeeinstrahlung auf den Gastank abzuwehren. Dies ist sicherlich kostengünstiger als ein Rechtsstreit.

Gruß aus Michendorf

Frank Trautmann
ext. Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter-24.de

Rapunzel

Re: Flüssiggastank zu nah an Grenze - Nachbar stapelt Brennh

Beitragvon Rapunzel » Fr 05.07.2013 17:10

Also, ich habe einige Stellen, wie Bauamt, Gemeinde und Gaslieferant angefragt und keiner wusste was genaues und nun hatte ich eine schriftl. Anfrage beim TÜV gestellt und der hat mir verbindlich Auskunft geben können. Es muss also eine Brandschutzmauer F30 errichtet werden und der Gastank muss zur Brandlast (Holz) im Schatten liegen. Geht hier PDF? Ich hab dazu das Formular bekommen. Desweiteren hab ich mir einen neuen 6 kg ABC Feuerlöscher gekauft. Is ja eh Pflicht.
Erlaubt is so eine F30 Wand mit Baumaterialien sowas wie Kalksandstein, Betonstein, Edelstahl...

Lg Rapunzel
Neee, deswegen geh ich doch nicht auf Gericht... Ne neeee.......
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