Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandsklasse

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
gandhi

Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandsklasse

Beitragvon gandhi » Di 21.05.2013 11:22

Hallo,

ich entwerfe ein Bürogebäude (Länge 30m, Breise 13m, Stahlskelettbauweise) mit einer Höhe von 22m OKF und NE < 400m2. So das dass Gebäude nicht als Hochhaus eingeordnet wird. Laut Musterbauordnung §29 (3) müssten die Trennwände mindestens Feuerhemend sein.
Ich habe in der Literatur nicht viel gefunden. Z.B. steht in "Brandschutz Kompakt" dass die nichttragenden Trennwände für ein Gebäude mit einer Gebäudeklasse 5 F90 sein müsste. Das scheint mir aber etwas zu viel zu sein. Könnt ihr bitte mir weiterhelfen?
Übringes habe ich die Suchfunktion schon benutzt und keine passenden Antwortden in dem Forum gefunden.

Danke und schöne Grüße

Laschinsky
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Re: Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandskla

Beitragvon Laschinsky » Di 21.05.2013 16:23

Hallo,

für die konkrete Planung eines Gebäudes ist nicht die MBO ausschlaggebend, sondern die LBO des jeweiligen Bundeslandes. Daher ist es wichtig, in welchem Bundesland das Gebäude errichtet werden soll.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

gandhi

Re: Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandskla

Beitragvon gandhi » Di 21.05.2013 17:30

Laschinsky hat geschrieben:
für die konkrete Planung eines Gebäudes ist nicht die MBO ausschlaggebend, sondern die LBO des jeweiligen Bundeslandes. Daher ist es wichtig, in welchem Bundesland das Gebäude errichtet werden soll.


Hallo Laschinsky,

das ist mir schon bewusst. Wo das Gebäude gebaut wird, steht noch nicht fest. Daher wollte ich mich an die MBO orientieren. Aber nehmen wir mal die LBO von NRW als Grundlage.

Laschinsky
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Re: Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandskla

Beitragvon Laschinsky » Di 21.05.2013 18:03

Hallo,

das ist schon das konkrete Problem mit der MBO: LBO NW kennt keine Gebäudeklassen im Sinne der MBO. Hier sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, sog. Gebäude mittlerer Höhe.

Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW),

Bekanntmachung der Neufassung Vom 1. März 2000

§ 30 - Trennwände

(1) Trennwände sind herzustellen [...]
2. zwischen sonstigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen sowie zwischen diesen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen.

(2) Öffnungen in Trennwänden [...]

(3) In Dachräumen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen einschließlich ihrer Zugänge durch Trennwände in der Feuerwiderstandsklasse F 30 gegen den nichtausgebauten Dachraum abzuschließen [...]

(4) Trennwände nach Absätzen 1 und 3 sind bis zur Rohdecke oder bis unter die Dachhaut zu führen und entsprechend nach den Zeilen 4 a und 4 b der Tabelle in § 29 Abs. 1 erforderlichen Feuerwiderstandsdauer auszusteifen. Werden in Dachräumen Trennwände nur bis zur Rohdecke geführt, so sind diese Decke und die sie tragenden und aussteifenden Bauteile mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 auszuführen.

Anlage zu § 29 (Tabelle):
Spalte 4: andere Gebäude
Zeile 4 a Trennwände nach § 30
F 90-AB (siehe jedoch § 30 Abs. )4)


Wie gesagt, in anderen Bundesländern sieht es vielleicht anders aus...

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

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Re: Bürogebäude Nichttragende Trennwände Feuerwiderstandskla

Beitragvon clammer » Mi 22.05.2013 16:05

Gemäß MBO sind bei GK 5 die Trennwände feuerbeständig auszuführen (siehe § 29 Absatz 3 MBO).

Gruß
C. Lammer