Kellertüren erlaubt?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Lupo09

Kellertüren erlaubt?

Beitragvon Lupo09 » Mo 29.04.2013 10:46

Wir Wohnen in einem 4 Familienhaus Bj. 1950(NRW). Aus dem Hausflur geht eine Treppe zu den Kellerräumen herunter.
Dann befindet sich jeweils links und rechts ein Gang mit einer Tür zu den Kellerräumen.
Es handelt sich um gewöhnliche Türen keine Brandschutztüren. Die Wohnungen sind mit Gasetagenheizungen ausgestattet.
Also keine Heizanlage in den Kellern. Auf der einen Kellerseite befindet sich noch ein Ausgang in den Hof.
Sind die Türen zu den Kellerräumen zulässig?
Wie sieht es aus wenn ein Raum im Keller 2-3mal im Jahr für Feierlichkeiten genutzt wird?
Welche Risiken bestehen für den Versicherungsschutz, wenn die Türen eingebaut bleiben?

clammer
Beiträge: 608
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Kellertüren erlaubt?

Beitragvon clammer » Di 30.04.2013 16:58

Hallo Lupo09,

da uns hier weder die Baugenehmigung vorliegt noch wir das Objekt in Augenschein nehmen können, kann hier keine belastbare Aussage gemacht werden. Auch ist hier der ein oder andere mit dem Baurecht von 1950 nicht mehr so ganz gut vertraut.

Grundsätzlich sind zwischen Treppenraum und den Zugängen zum Kellergeschoß Türen notwendig. Deshalb bestehen aus brandschutz- und versicherungstechnischer Sicht erhebliche Bedenken, diese Türen auszubauen.

Zu Ihrer zweiten Frage kann die "offizielle" Antwort nur sein, dass solche "Feierlichkeiten" nur in Aufenthaltsräumen im Sinne der Bauordnung zulässig sind.
Ob der Eigentümer/Besitzer/"Veranstalter" es verantworten kann, einen Kellerraum (den mit dem Ausgang?!) 2 bis 3 mal im Jahr so nutzen - diese Entscheidung können wir ihm hier nicht abnehmen.

Gruß
C. Lammer

Lupo09

Re: Kellertüren erlaubt?

Beitragvon Lupo09 » Do 02.05.2013 11:26

Hallo erstmal Danke für die Antwort !

"Grundsätzlich sind zwischen Treppenraum und den Zugängen zum Kellergeschoß Türen notwendig".
Bei der vorhandenen Tür handelt es sich wie erwähnt um keine Brandschutztür.
Sondern um eine ganz gewöhnliche Tür die auch in Wohnungen eingebaut wird, aus "Pressholz".