Wann kann ich auf eine 2. Fluchttreppe verzichten?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Spider1988

Wann kann ich auf eine 2. Fluchttreppe verzichten?

Beitragvon Spider1988 » Mo 29.04.2013 9:20

Hallo liebes Forum,

ich habe in der Schule aktuell das Fach Brandschutz (LBO Mecklenburg-Vorpommern)
was ich bis her noch nicht verstanden habe :???: :???:

es heißt ja der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein oder eben über Rettungsgeräte erfolgen.
Frage eins das gilt für alle Gebäudeklasse????

dann heißt es weiter in §33 (3)

das der Rettungsweg über Rettungsgeräte nur erlaubt sind wenn die Feuerwehr erforderliche Hubrettungsfahrzeuge verfügt (OK verstanden)

aber dann weiter

Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte nur zulässig wenn keine Bedenken wegen der Personrettung besteht. (OK verstanden)

Aber

in unseren Übungen hatten wir ein Gebäude mit Gruppenräumen und Schlafräumen -- also wo sehr viele Menschen im Gebäude sind
und der Prof meinte zu mir er würde mir bei einer Prüfung kein ok geben für ein sicheres retten über Rettungsgeräte, gut verstehe, es sind sehr viele Leute in dem Gebäude unterwegs.

Jetzt habe ich einen Entwurf und weiß nicht wie ich mich entscheiden soll, weil alle gesagt haben ich bräuchte einen 2. Treppenhaus, sehe ich aber nicht so... also es ist eine 5 geschossiger Getreidespeicher 25m lang und 20 m Tief
ich wollte den Speicher als Mehrgenerations Urlaub ausbauen, pro Etage gibt es 2 Wohnungen je Gebäudehälfte (links) in der andern Gebäudehälfte (rechts) wird es pro Etage Themenräume geben, wie Leseräume, Spielzimmer etc. diese sind aber nicht öffentlich, heißt da laufen Pro Etage 12 Leute umher, also insgesamt 48 Leute (das Erdgeschoss wird Restaurant und bekommt natürlich 2 Ausgänge) (Dachgeschoss bleibt Themenraum)

... also sind in meinem Gebäude viel weniger Leute die gerettet werden müssen als wie z.B. in einem anderen Sonderbau.
ich denke das Retten über Rettungfahrzeuge (Balkon) ist sicher und ich benötige keine zweite Treppe, im Wohngebäude gibt es ja auch nur ein Treppenhaus und meine Nutzung ist ja eigentlich ähnlich.

clammer
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Re: Wann kann ich auf eine 2. Fluchttreppe verzichten?

Beitragvon clammer » Di 30.04.2013 16:45

Hallo Spider1988,

aus der Ferne und ohne das Objekt zu kennen, ist es schwierig, eine belastbare Aussage zu machen, da in der Regel immer der Einzelfall betrachtet bzw. geprüft wird.

zu Frage 1:
Nein, da zum Beispiel unter GK 5 auch Hochhäuser fallen.

zu Frage 2:
Hier wird schon schwieriger.
Also, erstens muss die Feuerwehr in technisch und personell der Lage sein, die Leute zu retten.
Zum zweiten muss das Objekt auch zeitlich akzeptabel erreichbar sein; dies kann gerade im "Außenbereich", also außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung, schon mal schwierig bis unmöglich sein.
Drittens muss die Anzahl der zu rettenden Personen beschränkt sein (siehe hierzu auch die DFV-Fachempfehlung in der Anlage). Dies ist aber auch abhängig von der baulichen Trennung der Nutzungseinheiten/Wohnungen untereinander.
Und viertens kommt es auf den "Zustand" der zu rettenden Personen an. Sind diese zum Beispiel mobilitätseingeschränkt, dement oder pflegebedürftig, ist eine Rettung über Leitern der Feuerwehr nicht möglich.
Weiterhin (5.) müssen die Fenster für eine Rettung über Leitern der Feuerwehr ausreichend groß sein.
Und sechstens gilt als vorausgesetzt, dass der erste Rettungsweg auch den baurechtlichen Anforderungen genügt.

Gruß
C. Lammer
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Spider1988

Re: Wann kann ich auf eine 2. Fluchttreppe verzichten?

Beitragvon Spider1988 » Mi 01.05.2013 12:20

Aha, also für Rettungsgeräte habe ich mehr als ausreichend Platz und der zweite Rettungsweg wollte ich über Balkons machen und nicht über Fenster und große Einschränkungen werden die Alten nicht haben.
Danke für den Anhang, das beantwortet dann auch meine zweite Frage gleich, mit der Anzahl der zu rettbaren Personen.
:5: