Wer muss Wand ertüchtigen?

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Booner

Wer muss Wand ertüchtigen?

Beitragvon Booner » Fr 12.04.2013 10:36

Hallo,

ich bin gerade am Bauen eines Einfamilienhauses.
Das steht 4,5m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Auf dieser Grenze steht ein uraltes Gebäude (Metallbetrieb) mit einem Dachüberstand von gut einem Meter in mein Grundstück.

Nach dieser Skizze (drittes von links):
Bild
muss meine Wand nun keine besonderen Anforderungen erfüllen.
Die Wand von dem Betrieb allerdings schon. (Unten Ziegelwand, oben Holzverkleidung)

Da das Gebäude nun schon lange vor uns steht ist meine Frage:

Wer muss die Ertüchtigung der Wand des Betriebes bezahlen?
Muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass seine Gebäude der Brandschutzklasse entsprechen,
oder müssen wir das, da wir mit unserem Bau ja erst dafür gesorgt haben, dass die Wand des Betriebes ertüchtigt werden muss?
Oder gibt es da vielleicht irgendeinen Bestandsschutz, so dass keiner was machen muss?

Ich würde mich über ein paar Kommentare und Einschätzungen sehr freuen!

Grüße,

Tom

clammer
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Re: Wer muss Wand ertüchtigen?

Beitragvon clammer » Fr 12.04.2013 16:47

Hallo Tom,

aus der Entfernung ist das nicht so einfach zu beantworten.
Ich muss auch darauf aufmerksam machen, dass wir in diesen Forum keine Rechtsberatung machen und auch nicht machen dürfen.

Grundsätzlich ist es so, dass sich zunächst jeder für sein Gebäude verantwortlich zeichnet. D. h. ich muss nicht dafür herhalten, wenn meine Nachbar zu nahe gebaut hat, d. h. ich muss meine Abstände zum Grundstück einhalten - nicht auch die des Nachbarn.

Dieser Grundsatz ist hier wohl nicht so übertragbar, da der "Störer", also der Metallbetrieb schon besteht. Der Hinweis mit dem Dachüberstand legt den Verdacht nahe, dass das vorgenannte Prinzip insofern umgangen wurde, als dass die Abstandsregelung des einen auf den anderen übergegangen ist. Dies ist zum Beispiel durch den Eintrag einer Grundschuld möglich und kommt öfters bei Grundstücksteilungen vor.
Sie sollten daher prüfen, ob Ihr Grundstück mit einer solchen Grundschuld (oder ähnlichem) 'belastet' ist.

Weiterhin wäre zur prüfen, ob im Rahmen der Baugenehmigung eine Auflage zur Herstellung einer Gebäudeabschlusswand gemacht wurde.

Gruß
C. Lammer

Booner

Re: Wer muss Wand ertüchtigen?

Beitragvon Booner » Sa 13.04.2013 12:45

Hallo,

vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Bei uns im Grundbuch sind keinerlei Dienstbarkeiten eingetragen.
Auch macht die Baugenehmigung keine Auflagen zur Ausführung der Abschlußwände.
Baulastenverzeichnis ist auch leer... (Bzw. wird in Bayern in der Form auch nicht geführt.)

Wir werden einfach sehen, was die Zukunft bringt.

Grüße,

Tom

clammer
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Re: Wer muss Wand ertüchtigen?

Beitragvon clammer » Mo 15.04.2013 16:55

Hallo Tom,

dann gilt ja meine erste Einschätzung:
Grundsätzlich ist es so, dass sich zunächst jeder für sein Gebäude verantwortlich zeichnet. D. h. ich muss nicht dafür herhalten, wenn meine Nachbar zu nahe gebaut hat, d. h. ich muss meine Abstände zum Grundstück einhalten - nicht auch die des Nachbarn.


Ob Sie nun auch gegen Ihren Nachbarn vorgehen, der sein Dach über Ihr Grundstück gebaut hat, ist ein anderes, primär aber auch kein Brandschutz-Thema.

Gruß
C. Lammer