Raum unter Treppe in notwendigem Treppenraum ausbilden

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Andreas Kraus

Raum unter Treppe in notwendigem Treppenraum ausbilden

Beitragvon Andreas Kraus » Mi 13.02.2013 12:31

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hab eine Frage.

In einer Schule in Braunschweig (Niedersachsen) soll in einem notwendigen Treppenraum im EG unter der Treppe ein Raum abgetrennt werden, in den dann die dezentralen Sicherheitslichtgeräte untergebracht werden.

Die Frage:
Muß dieser Raum zwingend F90 sein oder genügt es wenn die Geräte entsprechend gekapselt sind ?
Und wo steht das, ich finde nichts wirklich aussagekräftiges.

Danke
Andreas

Andreas Kraus

Re: Raum unter Treppe in notwendigem Treppenraum ausbilden

Beitragvon Andreas Kraus » Mi 13.02.2013 13:13

Jetzt hab ich in der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) folgendes gefunden:

§ 4
Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsräume

(1) 1 Elektrische Betriebsräume müssen so angeordnet sein, dass sie im Gefahrenfall von einem allgemein zugänglichen Raum oder vom Freien leicht und sicher erreichbar sind und jederzeit ungehindert verlassen werden können; sie dürfen jedoch von Treppenräumen notwendiger Treppen und von Räumen zwischen einem solchen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie nicht unmittelbar zugänglich sein. 2 Türen müssen nach außen aufschlagen. 3 Der Rettungsweg innerhalb elektrischer Betriebsräume bis zu einem Ausgang darf nicht länger als 35 m sein.

Das bedeutet doch dass die Unterbringung unter der Treppe nicht zulässig ist wenn diese "Räumchen" als elektrischer Betriebsraum gelten.
Oder kann man die auch anders bezeichnen ?

clammer
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Re: Raum unter Treppe in notwendigem Treppenraum ausbilden

Beitragvon clammer » Mo 18.02.2013 9:04

Hallo Herr Kraus,

an die Abtrennung des Raumes werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Abtrennung angrenzenden Geschosse. Die Feuerwiderstandsdauer (Fxx) ist abhängig von der Gebäudeklasse.

Den Begriff "Sicherheitslichtgeräte" kann ich nicht einordnen. Vielleicht können Sie ihn etwas präzisieren.

Gruß
C. Lammer