Mit Einrichtungsschutzanlagen geschützte Brandlasten

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Flocke

Mit Einrichtungsschutzanlagen geschützte Brandlasten

Beitragvon Flocke » Mi 09.01.2013 18:06

Liebe Forumsteilnehmer,

ich bin mir unsicher hinsichtlich der Bewertung o.g. Anlagen bei der Brandlastberechnung.

Problem: Aufstellung von Erodiermaschinen, die mit selbstätiger Feuerlöschanlage ausgestattet sind.
Wie interpretiere ich den Hinweis in DIN 18230 "Dazu muss eine wirksame Abtrennung nach A.2 zwischen den geschützten und ungeschützten Bereich vorhanden sein"
In genannter DIN findet sich nun unter A.2 der Hinweis, dass neben einer Reihe weiterer einzuhaltender Bedingungen, auch eine lichte Raumhöhe bis zum Dach von 7 m vorhanden sein muss.

Die Maschinen sollen aber nicht in einer ebenerdigen Halle, sondern einem üblichen Maschinenraum (mit normaler Raumhöhe) eines Industriebetriebes aufgestellt werden.

Meine Frage: Kann ich nun mit der Mindestbrandbelastung von 15 kWh/m² rechnen oder nicht.

Für Antworten möchte ich mich herzlich bedanken.