Türe mit Brandschutzwand abdichten.

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
gartenfrieder

Türe mit Brandschutzwand abdichten.

Beitragvon gartenfrieder » Mo 03.12.2012 20:54

Hallo

Ein ausgedieneter Schweinestall soll umfunktioniert werden in eine kleine Lagerhalle. Die Nutzungsänderung schreibt die Abtrennung zweier Räume vor, die mit einer Schiebetür verbunden sind, natürlich mit Brandschutz vor.
Man könnte eine Brandschutztür einbauen - aber die Maße lassen das leider von der Breite nicht zu.
Kann man diese Tür auch mit einer z.Bsp ca 25mm starken Gipskartonplatte die man seitlich überstehen lässt und auf die Wand dübelt, abdichten.??

Trekki

Re: Türe mit Brandschutzwand abdichten.

Beitragvon Trekki » Do 06.12.2012 8:37

Hallo

von hier aus schwer zu sagen weil "überstehen" ein schwammiger Begriff ist.
Fragen die ich in Bezug auf die Tür stellen würde:
Muss es eine Schiebetür sein? Oder geht durch Verkleinerung/Vergrößerung des Durchgangs eine Tür mit Normmaßen?
Wenn ich mich recht entsinne, so können Türen auch auf Maß gefertigt werden, nur ist dieses deutlich teurer. Google sagt bei einem Anbieter: Sondermaß von 1125 mm x 2250 mm möglich.

Geht es nach der MIndBauRL?
5.8.3 Öffnungen in inneren Brandwänden und Wänden von Brandbekämpfungsabschnitten sind zulässig, wenn sie nach DIN 4102 klassifizierte Abschlüsse in der gleichen Feuerwiderstandsdauer der Wände haben (höchstens jedoch die Feuerwiderstandsklasse für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 min, z. B. T 90, K 90). Die Abschlüsse, die aus betrieblichen Gründen offenzuhalten sind, müssen mit Feststellanlagen versehen werden, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen bewirken.
Lichtdurchlässige Teilflächen müssen als Brandschutzverglasungen mindestens die gleiche Feuerwiderstandsklasse wie die angrenzenden Wände haben.

Gruß

Trekki

Re: Türe mit Brandschutzwand abdichten.

Beitragvon Trekki » Mo 07.01.2013 11:56

Gibt es bei Gelegenheit ne Rückmeldung?

rkoberatung

Re: Türe mit Brandschutzwand abdichten.

Beitragvon rkoberatung » Do 10.01.2013 13:28

hallo, guten Tag,

also grundsätzlich kann das nachträgliche abdichten einer Tür mit einer feuerfesten Platte oder ähnlichem vergessen werden, da es einfach keinen Nachweis nach DIN 4102 geben wird.
Wenn eine Öffnung (also begehbar) bleiben soll, muss eine Brandschutztür eingebaut werden. Da das ohnehin bei vielen Herstellern Maßanfertigungen sind, geht im allgemeinen auch jedes Maß ab 500 mm Breite und 1600 mm Höhe. Ist die Wand keine Brandwand, wovon ich hier mal ausgehe muss es eine T 30 Tür sein.
Soll es weiterhing eine Schiebetür sein, so gibt es diese auch, aber nur von wenigen Herstellern, die sind dann auch wirklich teuer.
Oftmals geht aber auch. Alt Öffnung verschließen und an anderer Stelle neue Öffnung schaffen.

Entwicklungsbüro Kortlüke
www.brandschutzentwicklung.de