Wir sind Nachweisberechtigte und sollen ein Brandschutzkonzept erstellen für ein 6-Parteien-Wohnhaus, Geb.klasse 4. Es gilt die Hessische Bauordnung.
Im ausgebauten Spitzboden ist ein Galeriegeschoss untergebracht.
- ist von dem darunterliegenden Geschoss über eine wohnungsinterne Treppe (normales Steigungsmaß) erschlossen.
- hat mehr als 50 % der darunterliegenden Geschossfläche
- im Spitzboden sind Aufenthaltsräume möglich, wobei der Architekt dies in der Baugenehmigung durch eine abgehängte Decke (h=2,19 m) umgeht.
- Höhe Fußboden Galeriegeschoss 8,50 m, also keine Steckleiter!
- große Drehleiter kann nicht anfahren, da keine regelgerechte Aufstellfläche möglich.
Wir schreiben einen 2. Rettungsweg vor (Leiter mit Rückenschutz, Fenster 0,90/1,20 m), der Auftraggeber reklamiert: "keine Aufenthaltsräume, nur untergeordnete Räume, also kein 2. Rettungsweg nötig". Wir würden unnötige Kosten verursachen.
Wo steht, ab wann ein 2. Rettungsweg notwendig ist, auch wenn keine Aufenthaltsräume gegeben sind.
Galerie im ausgebauten Spitzboden / 2. Rettungsweg
Re: Galerie im ausgebauten Spitzboden / 2. Rettungsweg
Dazu aus den Handlungsempfehlungen zur HBO:
Und zum Thema Aufenthaltsräume :
Gruß
C. Lammer
Maisonetten, bei denen der erste Rettungsweg innerhalb der Nutzungseinheit durch eine notwendige Treppe ohne eigenen Treppenraum hergestellt wird, sind nach § 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 auf eine Brutto-Grundfläche von 200 m² begrenzt. Wird diese Fläche überschritten, müssen beide Geschosse an den notwendigen Treppenraum angeschlossen sein. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 können offene innere Verbindungen nach § 28 Abs. 2 unzulässig sein. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Einteilung in die Gebäudeklasse.
Und zum Thema Aufenthaltsräume :
In einem Geschoss sind Aufenthaltsräume möglich, wenn es für Aufenthaltsräume bestimmt ist oder wenn es, ohne hierfür schon bestimmt zu sein, in seiner gegebenen Gestalt zur Einrichtung von Aufenthaltsräumen, ggf. auch durch Ausbaumaßnahmen, geeignet ist.
Gruß
C. Lammer
Re: Galerie im ausgebauten Spitzboden / 2. Rettungsweg
clammer hat geschrieben:Dazu aus den Handlungsempfehlungen zur HBO:Wir sind unter 200 m², reicht also die eine interne Treppe?Maisonetten, bei denen der erste Rettungsweg innerhalb der Nutzungseinheit durch eine notwendige Treppe ohne eigenen Treppenraum hergestellt wird, sind nach § 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 auf eine Brutto-Grundfläche von 200 m² begrenzt. ...
Und zum Thema Aufenthaltsräume :wie schon gesagt: durch Anheben der abgehängten Decke sind Aufenthaltsräume möglich.In einem Geschoss sind Aufenthaltsräume möglich, wenn es für Aufenthaltsräume bestimmt ist oder wenn es, ohne hierfür schon bestimmt zu sein, in seiner gegebenen Gestalt zur Einrichtung von Aufenthaltsräumen, ggf. auch durch Ausbaumaßnahmen, geeignet ist.
Gruß
C. Lammer
Also nochmals die Frage: reicht hier die interne Treppe oder ist ein 2. Flucht- und Rettungsweg notwendig?
Re: Galerie im ausgebauten Spitzboden / 2. Rettungsweg
Eine Ferndiagnose ohne Kenntnis der Pläne bzw. de Örtlichkeit ist immer schwierig; so wie Sie den Sachverhalt beschreiben, ist aus meienr Sicht ein 2. Retttungsweg notwendig.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer