Hallo,
muss ein bestehender Personen- und Lastenaufzug, der aufgrung umfassender Umbaumaßnahmen am Gebäude mit einer Brandfallsteuerung nachgerüstet wird, zwangsläufig mit Notstrom ausgestattet werden? Gemeint ist USV mit Batterie.
Oder genügen Leitungen E-30 gem. MLAR, um im Brandfalle die Brandfallsteuerung auszuführen? Hierbei würde der 'normale' Stromausfall außer acht gelassen.
Vielen Dank.
Gruß
Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom
Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom
Für eine "Brandfallsteuerung" ist weder eine USV noch eine Verkabelung in Funktionserhalt (E30) notwendig.
Dies trifft nur auf Feuerwehraufzüge zu, die im Brandfall weiter betrieben werden sollen. Auch nur dann ist die LAR ihres Bundeslandes anzuwenden.
Gruß
C. Lammer
Dies trifft nur auf Feuerwehraufzüge zu, die im Brandfall weiter betrieben werden sollen. Auch nur dann ist die LAR ihres Bundeslandes anzuwenden.
Gruß
C. Lammer
Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ist Ihnen auch die rechtliche Grundlage bekannt, auf die ich mich berufen kann?
Gibt es eine DIN oder VO?
mfG,
Volker Krabbe
Ist Ihnen auch die rechtliche Grundlage bekannt, auf die ich mich berufen kann?
Gibt es eine DIN oder VO?
mfG,
Volker Krabbe
Re: Aufzug- Brandfallsteuerung Notstrom
Es gibt keine rechtliche Grundlage für etwas, was nicht getan werden muss, sondern nur umgekehrt. Für Feuerwehraufzüge gilt die LAR und es gibt entsprechende Normen.
Dies stellt den rechtlichen Rahmen dar; wenn allerdings ein davon abweichendes Brandschutzkonzept oder ähnliches zugrunde liegt, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Gruß
C. Lammer
Dies stellt den rechtlichen Rahmen dar; wenn allerdings ein davon abweichendes Brandschutzkonzept oder ähnliches zugrunde liegt, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Gruß
C. Lammer