Hallo Kollegen,
ich beschäftige mich derzeit mit dem Thema Schiebemulden, da wir unseren Empfangsbereich verlegen wollen.
Folgende Situation:
F90-Brandschutzwand mit T30RS-Tür und T30-Festverlasung, eines der Fenster soll gegen eine F60-Schiebemulde (F60 weil der Anbieter kein F30 im Programm hat) und oberhalb mit einer T30-Festverglasung ausgetauscht werden. Aus meiner Sicht müsste die Schiebemulde so wie auch die Tür eine RS-Funktion erfüllen, allerdings kann der Anbieter keine Angaben machen und bietet auch keine RS-Funktion an. Nun zu meinen Fragen:
- sind Schiebemulden baulich wie eine Tür zu bewerten und müssen deshalb dieselben Anforderung an Feuerwiderstand und Rauchdichte erfüllen?
- reicht es, wenn ich ggf. die Mulde mit einer umlaufenden RS-Dichtung nachrüste?
Für eure Hilfe und Ratschläge vorab vielen Dank.
--omtr
RS für Schiebemulde T60
Re: RS für Schiebemulde T60
Für Bauteile mit Anforderungen an den Brandschutz, müssen entweder einer Bauart gemäß DIN 4102-4 entsprechen oder ein AbZ haben. Für die Qualitfiktion F60 muss es also eine Prüfgrundlage geben. Also im AbZ nachschauen, ob es sich bei der Schiebemulde um eine Tür handelt oder etwas anderes.
Genauso, ob und ggf. wie eine F30-Verglasung an die Schiebemulde baulich anschließen darf/muss.
Da, wie oben ausgeführt, für die Schiebemulde ein AbZ existieren muss, sind eigenmächtige Änderungen nicht zulässig.
Gruß
C. Lammer
Genauso, ob und ggf. wie eine F30-Verglasung an die Schiebemulde baulich anschließen darf/muss.
Da, wie oben ausgeführt, für die Schiebemulde ein AbZ existieren muss, sind eigenmächtige Änderungen nicht zulässig.
Gruß
C. Lammer
Re: RS für Schiebemulde T60
Vielen Dank für die Infos. Ich lasse mir jetzt das AbZ zumailen und hoffe, dass ich darin etwas passendes finde. Wenn die Mulde wie eine Tür betrachtet wird, müsste sie eine RS-Funktion haben, korrekt?