Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage stelle ich ein:
Gemäß Baugenehmigung ist eine feuerhemmende (F 30) Trennwand erforderlich. Dürfen hier Leitungen ohne weitere Abschottungsmaßnahmen durchgeführt werden? Hier Entwässerung DN 100 sowie verschiedene Elektrokabel. Vielen Dank für die Unterstützung.
Trennwand gem. § 30 BauONW
Re: Trennwand gem. § 30 BauONW
Grundsätzlich nein;
schauen Sie in die "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen NRW".
(http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads ... /index.php)
Gruß
C. Lammer
schauen Sie in die "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen NRW".
(http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads ... /index.php)
Gruß
C. Lammer
Re: Trennwand gem. § 30 BauONW
Guten Morgen Herr Lammer,
vielen Dank für die Info.
Gruß J. Stumm
vielen Dank für die Info.
Gruß J. Stumm