Auflagen für Lagerhalle

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
peter

Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon peter » Do 01.03.2012 11:51

Liebe Forumsteilnehmer,

ich hoffe, meine Frage bekommt niemand in den falschen Hals, denn meine Zielsetzung ist ungewöhnlich.

Wir nutzen bisher eine Lagerhalle (ca. 1000 m², Industriegüter, kein Gefahrgut), die mit Brandmeldeanlage (aufgeschaltet) und RWA ausgestattet ist. Wir müssen diese Halle möglicherweise abgeben und Ersatz schaffen.

Wir denken darüber nach, eine "billige" Systemhalle zu bauen und daher jetzt die Frage: Wonach richtet es sich, ob eine Halle Brandmeldeanlage, RWA usw haben muss? Kann ich mit zwei kleineren statt einer größeren Halle Auflagen reduzieren? Wir sind in Hessen.

Es geht nur um eine erste Einschätzung, bevor wir ersthaft planen können.

Vielen Dank,

Peter

Ingo Boden

Re: Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon Ingo Boden » Do 01.03.2012 14:54

Hallo Peter,
Die Größen nach denen sich die Anlagen Technik richtet entnimmt man der Industriebaurichtlinie, Jedoch nur bis zu einer Oberkante Lagerguthóhe von 9m.1000m2 ohne Gefahrgut sehe ich keine großen Anforderungen nach Bewertung 6.
Und nicht vergessen das hier unter umstaenden ein Brandschutzkonzept erstellt werden muß.

Fùr Rùckfragen stehe ich hier immer zur Verfùgung :)
Grüße aus dem Rheinland
Ingo Boden

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon clammer » Do 01.03.2012 19:47

Neben den baurechtlichen Fragstellungen sollten auch die der Versicheurng und der Konsequenzen für den Betrieb berücksichtigt werden.
Wer meint, mit Erfüllung des öffentlichen Baurechts etwas für seinen Betrieb und den dessen Brandschutz getan zu haben, der irrt.

Gruß
C. Lammer

Ingo Boden

Re: Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon Ingo Boden » Do 01.03.2012 22:42

Das Argument der Versicherung ist vollkommen richtig, aber nur in Wirtschaftlicher hinsicht. Deshalb vorher mit der Versicherung Rücksprache nehmen.
Aus Baurechtlicher Seite sind 1800m² ohne weitere Auflage zu realisieren.

Grüße aus dem Rheinland

peter

Re: Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon peter » Do 15.03.2012 18:54

So, schönen Dank für die hilfreichen Antworten, sowohl der baurechtliche Teil als auch der Versicherungsaspekt.

Ich habe in die Musterindustriebaurichtlinie geschaut, war das die richtige? Gefunden habe ich:

    Lagerflächen über 1200m² müssen durch 5 m breite Freiflächen unterteilt werden: Die breiten Gassen habe ich bei unseren Staplern sowieso, aber unter 1200 m² entfällt die Regel ja.
    Brandabschnittfläche ist 1800m² (K1 kategorie F?), aber unter 1200m² spielt es wieder keine Rolle.
    Wandhydrant über 1600m², aber unter 1200m² spielt es wieder keine Rolle.
    Über 200m² 2%Wand- und Deckenöffnung zur Rauchableitung, also 1200m²x2%=24m² . Zwei Rolltore 4 x 5m erfüllen das ja locker.
    Über 1600m² soll der Rauchabzug nachweisbar sein, bei 1200m² reichen dann die 2%.

Das klingt mir fast zu einfach: Eine Halle, knapp unter 1200m² und keine technischen Einrichtungen vorgeschrieben? Unser Ziel wäre im Moment 20x40m, also 800m². Wie sieht das mit dem Brandschutzkonzept aus? Erstellt ein Sachverständiger/Ingenieurbüro für Brandschutz? Der setzt sich dann mit dem Bauamt auseinander? Wenn ich sehe, wie teuer Siemens, Minimax, Fehlalarme und undichte RWAs in den laufenden Kosten sind, hätte man ein Konzept schnell wieder raus.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die bisherige Halle all die Auflagen hatte. Entweder waren die Regeln damals anders (80er), oder wie kommt so etwas?

Vielen Dank für die Hilfe.

peter

clammer
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Re: Auflagen für Lagerhalle

Beitragvon clammer » Fr 16.03.2012 9:11

Ich habe in die Musterindustriebaurichtlinie geschaut, war das die richtige?

Nein, es gilt die in "Ihrem" Bundesland gültige.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die bisherige Halle all die Auflagen hatte. Entweder waren die Regeln damals anders (80er), oder wie kommt so etwas?

Entweder weil es keine Industriebaurichtlinie in "Ihrem" Bundesland gibt.
Oder weil nicht des einfache Verfahren nach Kapitel 6 sondern das Rechenverfahren verwendet wurde.

Ein Brandschutzkonzept ist in den meisten Bundesländern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens notwendig, da es sich um einen Sonderbau handelt.

Gruß
C. Lammer