Wann erlischt der Bestandschutz?

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Schenk

Wann erlischt der Bestandschutz?

Beitragvon Schenk » Mi 15.02.2012 6:00

Ausbau eines Spitzbodens, Wohnhaus, Bj. 1900, Geb.kl. 5., Holzbalkendecken mit Einschubfüllungen, es besteht Bestandschutz.

1. Situation: Auf der bestehenden Holzbalkendecke des letzten Geschosses ist ein mineralischer Estrich, der beim Ausbau des Spitzbodens durch einen Trockenestrich ersetzt werden soll. Welche Brandschutzanforderung muss dieser erfüllen? F 90 von oben, da Geb.klasse 5? Die Decke selbst hat dies nicht und soll auch nicht von unten ertüchtigt werden, wird dies also nie erreichen können. Erlischt der Bestandsschutz für die Decke, wenn der Estrich entfernt wird, die Decke selbst jedoch unangetastet bleibt?

2. Situation: im Bereich einer späteren Loggia sollen in der Ebene der Deckenbalken Abfangträger eingezogen werden. Erlischt der Bestandsschutz, wenn hier an 2 Stellen der Decke die Füllung entfernt wird? Muss dann die gesamte Decke F 90 bringen?

clammer
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Re: Wann erlischt der Bestandschutz?

Beitragvon clammer » Mi 15.02.2012 20:13

Den Rechtsbegriff "Bestandschutz" gibt es nicht.

Gemeint ist, das einem Bauherr/Eigentümer durch die Baubehörde kein Anpassungsverlangen an die aktuelle Gesetzgebung auferlegt werden kann, solange er die bauliche Anlage unverändert genehmigungskonform betreibt.
Ausnahme wäre der Tatbestand einer "konkreten Gefahr".

Solange diese Voraussetzung erfüllt ist und die bauliche Anlage seinerzeit auch so ausgeführt wurde, genügt aus baurechtlicher (!) Sicht ein Austausch 1:1. (Dies kann in anderen öffentlichen oder privaten Rechtsgebieten jedoch auch anders sein.)

Die von Ihnen beschriebenen Umbaumaßnahmen ("Ausbau des Spitzbodens", "spätere Loggia") lassen jedoch vermuten, dass es sich um einen "genehmigungspflichtigen" Umbau handelt und somit der "Bestandsschutz" nicht mehr zum Tragen kommt.


Gruß
C. Lammer