Fragen zur Schottung von elektr. Leitungen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
brad24

Fragen zur Schottung von elektr. Leitungen

Beitragvon brad24 » Di 14.02.2012 10:10

Guten Tag,

Nach der Übernahme und für die Umnutzung eines Gebäudes müssen Leitungen so neu verlegt werden, dass die Verkabelung des Gebäudes konform nach LAR (NRW) wird.

Dabei wird es nicht zu vermeiden sein, auch im späteren Ausbau Leitungen über (notwendige) Flure legen zu müssen. Diese müssen ja, so die LAR, geschottet werden.

Die vorgesehene Nutzung und der abschnittsweise Umbau werden es notwendig machen, dass durch diese "Brücken" über die Flure immer mal wieder Leitungen nachgezogen werden können müssen.

Ich stelle mir daher vor, über den Flur zwischen zwei Räumen, zwischen denen Kabel verlegt werden müssen, eine möglichst große Möglichkeit zur Kabelführung zu installieren, die Platzreserven für die Zukunft bietet, also z. B. eine breite Kabelbühne, ein Abflussrohr o.ä. Es sind dabei immer nur relativ kurze Strecken zu überbrücken, zw. 1,50 m und 2,20 m.
Diese Kabelführung könnte man z. B. knapp unter der Decke anbringen und dann aus GKF-Platten, die so ausgeführt sind, dass sie F90 leisten, ein U bauen und die Leitungen somit schotten.
Ich frage mich hierbei:

    - ist das so machbar?
    - inwiefern ist so eine Konstruktion abnahmepflichtig? Wie nennt sich die Abnahme dann?
    - Wer darf solche Abnahmen durchführen? Muss der Bau an sich dann auch zwingend durch einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen?

clammer
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Re: Fragen zur Schottung von elektr. Leitungen

Beitragvon clammer » Mi 15.02.2012 20:21

Die Konstruktion muss nicht die Anforderung F90 sondern I90 erfüllen!
Dafür ist, soweit es keine Konstruktion nach DIN 4102-4 gibt, ein Verwendungsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zualssung) notwendig.
Daher benötigen Sie auch einen Fachbetrieb, der nach Fertigstellung die Übereinstimmungserklärung ausstellt.

Ihre Formulierung "Umnutzung eines Gebäudes" impliziert jedoch einen genehmigungspflichtigen Umbau.

Zum Thema "Abnahme" liegen zu wenig Informationen vor; schauen Sie in die Prüfverordnung NRW.

Gruß
C. Lammer

Ingo Boden

Re: Fragen zur Schottung von elektr. Leitungen

Beitragvon Ingo Boden » Fr 24.02.2012 22:41

Guten Tag brad24,

geklärt werden sollte imVorfeld noch:
Um welche Gebäudeklasse handelt es sich? Danach richtet sich die Feuerwiderstandsdauer!
Ist der notwendige Flur in einem Kellergeschoss?
Ist das Gebäude ein Sonderbau?

Ich gehe in meiner Antwort von den erwähnten 90 min Feuerwiderstand aus.

Desweiteren wäre zu klären, ob der Flur ein notwendiger Flur ist, oder zu einer größeren Nutzungseinheit gehört. Viele Fachplaner nutzen die jeweiligen Regelungen von 200m² bzw. 400m² Einheiten aus. Indiesem Falle wäre es unter Umständen kein Notwendiger Flur und somit auch nicht abzuschotten.


Sollte es sich jedoch um einen notwendigen Flur handeln so gibt es mir zwei bekannte Möglichkeiten solch ein Problem zu lösen.

1.) Eine abgehangene Decke in F90 Qualität
Auf dem Markt tummeln sich mehrere Anbieter solcher Decken, die eine Brandbelastung von unten und oben lange genug aushalten. Hier ist darauf zu achten, dass die durchgeführten Leitungen so gesichert sind dass diese bei einem Brand innerhalb der Decke über einen Zeitraum von 90 Min nicht auf die Deckenkonstruktion fallen und mit Ihrem Eigengewicht die abgehangene Decke Belasten.
Desweiteren muß sichergestellt sein, dass die beiden dadurch verbunden Räumlichkeiten (nicht der Flur) eine NE sind. Wenn Sie nicht zu einer NE gehören, dann muß in einer der beiden Wände eine Abschottung (nach MLAR oder Zulassung) eingebaut werden, um im Falle eines Brandes in einem der beiden Räume nicht den anderen Abschnitt in Mitleidenschaft zieht.
Der Raum oberhalb der Decke kann dann der NE die nicht geschottet wurde, zu gesprochen werden.

2.) I / E 90 Kanal
Man kann auch nur einen I/E Kanal erstellen. Jedoch gilt hier auch zwingend, dass man damit dann die beiden Räumlichkeiten miteinander verbinden würde. Wodurch sich wie oben beschrieben ergibt, eine Seite zu schotten.

Warum Decken Belastung von unten und oben bzw. I und E Kanal ?
Das ist von den jeweiligen (mir nicht bekannten)Gegebenheitenabhängig. Sollte dieser Kanal in der Nähe einer Tür laufen, so ist ein E Kanal unumgänglich, da nicht garantiert werden kann dass nach der Flucht von Menschen aus dem brennenden Abschnitt die Türe wieder zu 100% sauber ins Schloss fällt. Würde bedeuten der abgehangene Kanal würde eine Brandbelastung von unten erfahren, womit dieser einstürzen kann und den Rettungsweg für die Rettungskräfte behindert bzw. gar unmöglich macht.

Diese von mir aufgeführten Gedanken, sollten durch eine Begehung bzw. einen Blick in das vorliegende Brandschutzkonzept (das ja bei einer Nutzungsänderung vorhanden sein sollte) geklärt werden können.

Nun zu den Fragen:
Ist das so machbar?
Wenn man die anderen Dinge beachtet ja.

inwiefern ist so eine Konstruktion abnahmepflichtig?

Eine Abnahmepflicht besteht durch den Betreiber. Folgende Dinge sollten im Vorfeld bereits vorliegen.
Ein Nachweis in Form einer bauaufsichtlicher Zulassung bzw. eines bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
oder der schriftliche Nachweis durch die LAR oder der schriftliche Nachweis der Din.
Nach Fertigstellung der Arbeiten muß eine zum jeweiligen System eine Übereinstimmungserklärung unterzeichnet und dem Abnehmenden übergeben werden.

Wer darf solche Abnahmen durchführen?
Gebäudebetreiber/Architekt
Der zuständige Brandschutzbeauftragte zB. kann diesesauch abnehmen. Jedoch gibt er dann vor dem Baugesetz zu das er für diese Arbeiten über die notwendige Kenntnis verfügt. Auch ein Sachverständiger, Fachbauleiter Brandschutz oder ein Fachplaner Brandschutz ist dazu berechtigt.

Muss der Bau an sich dann auch zwingend durch einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen?

Zwingend Nein
Ich für meine Person kann dieses jedoch aus eigener Erfahrung nur wärmstens empfehlen 

Und bitte bitte bitte den Fortschritt der Arbeiten überwachen, bzw. Foto dokumentieren. (zur eigenen Sicherheit).
Im Nachhinein kann man nicht mehr erkennen, ob die Bauteile nach den Technischen vorgeschriebenen Regeln ausgeführt wurden.

Ich hoffe ich konnte die eine oder andere Anregung mit auf den Weg geben.

Grüße aus dem Rheinland
Ingo Boden