Brandschutzertüchtigung Stahlbeton

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ghm

Brandschutzertüchtigung Stahlbeton

Beitragvon ghm » Mo 05.07.2010 19:03

Hallo,
ich habe nun schon etliche Stunden und Tage im Netz verbracht um moich schlau zu lesen, doch in manchen Bereichen wächst meine Verwirrung eher als daß sie kleiner wird und ich hoffe hier auf ein paar entscheidende Hinweise.

Situation:
Es geht um eine Gemeinschafts-Tiefgarage (private Eigentümergemeinschaft). Die TG hat oben einen Hof der teilweise ebenfalls KFZ-Stellplätze hat (asphaltiert), teils mit Gras bewachsen ist. Durch Undichtigkeiten der Isolierung und eingedrungenes Wasser muß nun in der TG an verschiedenen Stellen eine Betonsanierung durchgeführt werden.
Bei der Prüfung der erforderlichen Arbeiten wurde festgestellt, daß die Betonüberdeckung über den Armierungsstählen zu gering ist bzw an manchen Stellen gegen null geht (die Bewehrung liegt also teilweise direkt unter der Betonoberfläche) - dieses Problem ist angeblich typisch für Gebäude aus den 60er und 70er Jahren; die von der Garagenverordnung geforderten F90 werden angeblich so nicht erreicht. Betroffen sind Wände, Decken, Unterzüge und Stützen - alles in STB-Bauweise.

Gibt es hier Bestandsschutz oder muß nach erfolgter Sanierung der schadhaften Betonstellen auch der Brandschutz auf F90 gebracht werden?

Was wäre in diesem Fall die praktikabelste/günstigste Lösung? Brandschutz-Anstrich? Brandschutzputz? Brandschutzplatten? Die angebotene Produktvielfalt ist verwirrend. Was ist am besten geeignet für Stahlbeton und in welchen Schichtdicken? Was kann/darf z.B. in Eigenleistung verarbeitet werden?

Ist eine amtliche Abnahme hinterher notwendig?

Ich weiß - viele Fragen. Aber ich würde mich über Hilfe freuen.

Gruß
ghm

Linse

Re: Brandschutzertüchtigung Stahlbeton

Beitragvon Linse » Di 06.07.2010 12:47

Grundsaetzlich bin ich immer skeptisch in Sachen Bestandsschutz und Durchsetzung desselben. Aber das ist meine persoenliche Meinung dazu. Ergo dazu auch keine Aussage von mir, zumal ich mich damit nicht so genau auskenne.

Natuerlich kommt es bei den Brandschutzanforderungen drauf an, was genau statisch gefordert ist. Aber grob ueberschlagen werden sie nirgendwo F90 erreichen, wenn Sie nicht mindestens einen Zentimeter Ueberdeckung des Stahls haben.

Von den angebotenen Loesungen duerften wohl die Brandschutzplatten die einfachste darstellen.

Allerdings sehe ich hier den Nachteil: Wenn die Betonueberdeckung der Armierung schon so gering ist, sollte man dann nicht auch bisschen auf Korrosionsschutz achten? Bringt ja nix, wenn zwar der Brandschutz erfuellt wuerde, das Ding aber dann aufgrund zerrosteter Armierung die Kraetsche macht.
Ergo wuerde ich dann eher fuer den Anstrich oder den Putz plaedieren. Und ich schaetze, da wird es deutlich einfacher sein, das ganze einfach zu verputzen. Schliesslich sind viele der Anstriche fuer den Auftrag auf die Armierung selbst gedacht, und ob sie wirklich die Armierung freilegen wollen, um drueberzupinseln?
Noch dazu schaetze ich, dass sich der Putz noch eher in Eigenleistung machen laesst als die Beschichtung, da hierbei wohl eher die typische Verputzgenauigkeit zugrunde gelegt wird. ;-)

Ob eine Abnahme notwendig ist? Ich schaetze, das kommt unter anderem auch drauf an, ob Bestandsschutz besteht.

Sollte Bestandsschutz bestehen, wuerde ich trotzdem ueberlegen, den Brandschutz zumindest auf F30 zu ertuechtigen. Sie tun sich fuer den Brandfall nur selbst einen Gefallen damit!