Gibt es Außnahmen für den Brandschutz?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Rupp

Gibt es Außnahmen für den Brandschutz?

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Kraftwerksbetrieb (Müllverbrennung). Zur Zeit haben wir Revision, d.h. die gesamte Anlage wird repariert und instandgesetzt. Dabei werden kurzfristig für mehrere Tage armdicke Kabel verlegt, natürlich durch Brandschutztüren, Türen zum Materialtransport gekeilt, usw.usw.usw. Für Schweiß Schneid und Brennarbeiten gibt es einen Freigabeschein. Gibt es sowas auch für Brandschutztüren, kann man in einer solchen Zeit auf Brandschutz verzichten? Wie wird dieses Problem bei euch gehandhabt?

Koch

Beitragvon Koch » Di 15.07.2003 1:00

Meines erachtens nach sind Ausnahmen möglich wenn Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel Einbau von einer mobiler Brandwand zur Verlagerung des Brandabschnittes, Installation von mobiler Rauchmeldeanlage falls Bereich nicht schon überwacht ist, zusätzliche Brandwachen, usw. Die Maßnahmen sollten im Vorfeld mit der Branddirektion evtl. auch mit dem Baurechtsamt aber auch mit dem Sachversicherer abgestimmt werden.

A. Koch

Mauser

Beitragvon Mauser » Di 15.07.2003 1:00

Nein, gibt es nicht! – Es gibt nur Planungspfusch.

Früher, als ich noch BSB war, habe ich auch an „Kompensation“ gedacht. Brandschutztüren etc. sind nicht nur Elemente der Personensicherheit, sondern „vor allem“ Bauauflagen, Rechtsetzungen der Aufsichtsbehörde nach dem Willen des Gesetzgebers. – Auch dann, wenn es sich „nur“ durch einen Grüneintrag durch ein Bauordnungsamt manifestiert hat. Ihre Aufgabe besteht – denke ich – darin Vorsorgen zu treffen, zu prüfen und u. a. die Anwendung dieses Rechts sicher zu stellen – nicht aber darin bei Rechtsbeugungen behilflich zu sein oder dafür eine Ausrede zu finden.

Hart? OK. Regelungen der Baugenehmigung gelten für alle Nutzungszustände eines Gebäudes. Auch für die regelmäßige Revision. Ihre Äußerung klingt so, als hätte man diesen für eine technische Anlage wichtigen Zustand einfach „vergessen“. Da hat doch jemand geschlafen bei der Planung – und zwar spätestens bei der Planung der jetzt ablaufenden Revision. Müssen Sie das ausbaden? Ich meine, das ist das „persönliche Problem“ des Anlagenverantwortlichen. „Persönlich“ auch im Sinne des Strafrechtes, wenn’s schief geht. Vielleicht versuchen Sie zu erst, ihm das klar zu machen.

Wenn Sie oder er etwas anderes will, als der Bauschein hergibt, dann müssen Sie ein Brandschutzkonzept für diesen „nicht geregelten“ Revisionszustand vorschlagen. Der Geschäftsführer muss das so beschließen und die Bauordnungsbehörde muss dem zustimmen. Es empfiehlt sich, so etwas mit der BG und der Gewerbeaufsicht (oder wie die auch immer bei Ihnen heißt) abzustimmen. Das Problem ist, dass sich bei Revisionen mehr Brände und Unfälle ereignen als im „Normalbetrieb“. Da wuselt es nämlich von Leuten ohne Orts- und Sachkenntnissen und ohne den guten Willen, Ihren Vorgaben entgegen zu kommen.

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

Grundsätzlich gebe ich Herrn Mauser recht, gerade der Nicht-Normalbetrieb birgt größere Gefahren mit sich. Nun da das Kind aber zwischenzeitlich in den Brunnen gefallen ist, reicht es dennoch nicht den Planungsmangel einfach nur festzustellen (Profilierungen gegenüber dem Betreiber sind hier natürlich möglich, vielleicht aber nicht wirklich erwünscht) sondern nach einer qualifizierten Lösung zu suchen. Dazu ist der BSB natürlich herzlichst eingeladen! Die Verantwortung liegt unstreitig beim Betreiber.

Eines sei aber festzuhalten, baurechtliche Auflagen können sicherlich nicht kurzeitig an Wirkung verlieren dürfen. Hier kann es nur heißen ...wenn dabei die gleiche Sicherheit gegeben ist. Und wenn Kabel durch Wände müssen, nun dann muss wohl kompensiert werden, auch bei guter Planung.
Grüße FH