Brandmeldeanlage in Seniorenpflegeheimen
Verfasst: Fr 30.11.2018 14:04
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Brandmeldeanlagen in Seniorenpflegeheimen. Laut dem Brandschutznachweis ist flächendeckend eine automatische Brandmeldeanlage gefordert.
Der Erbauer der Einrichtung hat in einigen Sanitärräumen (WCs, Pflegebäder und Fäkalienspülen) keine Brandmelder installieren lassen. Bei der kürzlich stattgefundenen Sachverständigenprüfung wurde dies durch den Prüfer moniert. Er ist der Auffassung, dass in den Sanitärräumen Brandmelder installert werden müssen. Der Errichter weigert sich, diese nachzurüsten. Er meinte, dies sei nicht notwendig.
Was ist richtig? Bedeutet flächendeckend, dass auch in Sanitärräumen Brandmelder installiert werden müssen? Falls diese hiervon ausgenommen sind, welche Rechtsgrundlage gilt bzw. muss es hierzu in der Baugenehmigung einen Hinweis geben?
Über Eure Rückantworten freue ich mich.
Viele Grüße
Siggi
ich habe eine Frage zu Brandmeldeanlagen in Seniorenpflegeheimen. Laut dem Brandschutznachweis ist flächendeckend eine automatische Brandmeldeanlage gefordert.
Der Erbauer der Einrichtung hat in einigen Sanitärräumen (WCs, Pflegebäder und Fäkalienspülen) keine Brandmelder installieren lassen. Bei der kürzlich stattgefundenen Sachverständigenprüfung wurde dies durch den Prüfer moniert. Er ist der Auffassung, dass in den Sanitärräumen Brandmelder installert werden müssen. Der Errichter weigert sich, diese nachzurüsten. Er meinte, dies sei nicht notwendig.
Was ist richtig? Bedeutet flächendeckend, dass auch in Sanitärräumen Brandmelder installiert werden müssen? Falls diese hiervon ausgenommen sind, welche Rechtsgrundlage gilt bzw. muss es hierzu in der Baugenehmigung einen Hinweis geben?
Über Eure Rückantworten freue ich mich.
Viele Grüße
Siggi