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Tellerventile

Verfasst: Mo 24.04.2017 16:25
von Uwe Beek
Zwecks Belüftung schwierig zu erreichender Schächte werden gerne Tellerventile eingebaut.
Lt. unserem Lieferanten müssen diese Tellerventile ("F90") NICHT geprüft werden.
Grundsätzlich müssen Sicherheitseinrichtungen in regelmäßigen Abständen zumindest
durch Inaugenscheinnahme/Kurztest geprüft werden.
Diese Sicherheitseinrichtungen überhaupt nicht? D. h. die Funktionen (z. B. Schmelzlot, etc.)
ist in x Jahren immer noch gegeben?
Hat jemand dazu Erfahrungen sammeln können/dürfen?

Re: Tellerventile

Verfasst: Mi 26.04.2017 7:58
von clammer
Hallo Herr Beek,
die Tellerventile die ich kenne, müssen regelmäßig geprüft werden. In der Regel sogar mindestens halbjährlich.
Am besten sich mal vom Hersteller die Unterlagen geben lassen (Montage- und Betriebsanleitung, Leistungserklärung bzw. Zulassung).

Gruß
C. Lammer

Re: Tellerventile

Verfasst: Mi 03.05.2017 13:01
von Garcos
Moin Herr Beek.

Viele moderne Tellerventile werden als "Wartungsfrei" verkauft, es gibt auch keine Prüfmöglichkeit. Hier, als Beispiel, ein Auszug aus eine beigefügte Zulassung:

"Die Zulassung stellt keine Anforderungen zur Wartung; dennoch ist das _____ ein Sicherheitselement, für das eine regelmäßige Inspektion und Reinigung sinnvoll ist. Diese
sollte im Rahmen der für die Lüftungsanlage notwendigen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Die Häufigkeit richtet sich nach Betriebsweise und dabei anfallenden Verschmutzungen."

Regelmäßige Inspektionen sind trotzdem nötig auch wenn man nichts prüfen kann. Ich inspiziere moderne Tellerventile einmal im Jahr um zu kontrollieren ob alles intakt ist, gleichzeitig werden die Tellerventile gereinigt.

Gruß
Garcos

Re: Tellerventile

Verfasst: Mi 03.05.2017 16:21
von clammer
@Garcos
Die Frage bezog sich auf die Prüfung; und das ist nicht dasselbe wie eine Wartung. So schreibt zum Beispiel ein renommierter Hersteller von "wartungsfreien" Brandschutzventilen in seiner Betriebs- und Montageanleitung:

Funktionsprüfung
Auf Veranlassung des Eigentümers oder Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzventile mindestens im halbjährlichen Abstand erfolgen.


Gruß
C. Lammer

Re: Tellerventile

Verfasst: Do 04.05.2017 10:45
von Garcos
@Clammer. Dass es sich um die Prüfung ging war mir auch klar. Ich habe auch geschrieben "es gibt auch keine Prüfmöglichkeit" Es werden Tellerventile hergestellt, z.B. der Firma Helios Typ BTV, wo es tatsächlich keine Prüfmöglichkeit gibt, daher mein Auszug als Beispiel. Wie soll ich solche Tellerventile prüfen wenn es gar keine Prüfmöglichkeit gibt?
Geräteprüfungen werden meistens mit Wartungs- und Inspektionsintervalle geregelt. Bei manche Brandschutzklappen und Tellerventile ist zu lesen: "Absperrvorrichtungen in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei auf einander folgende Wartungen keine Funktionsmängel, brauchen die Absperrvorrichtungen nur in jährlichem Abstand gewartet zu werden." Ich denke eine Wartung schließt eine Prüfung mit ein?

Gruß
Garcos