RWA Fenster - Fliegengitter
Verfasst: Mi 07.09.2016 20:42
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu RWA-Fenstern. Es geht um eine Räumlichkeit, die unter die Versammlungsstättenverordnung Hamburg fällt. Die geforderte freie Öffnungsfläche der Rauchableitungsöffnungen wird durch mehrere Fenster in der Fassade (80x160 cm) erfüllt (sogar geringfügig übererfüllt). Die besagten Fenster können auch im Normalbetrieb elektrisch gekippt werden, dies wird auch praktiziert.
Frage: Ist eine Nachrüstung einer Rahmenkonstruktion mit Fliegengitter zulässig? Welche Beeinträchtigung (um wieviel Prozent) ist bei einer geplanten Maschenweite von 1,8mm x 1,6mm zu erwarten? Meine bisherigen Anfragen bei Herstellern und Wartungsfirmen hat mir nicht weitergeholfen.
Ich danke vorab für hilfreiche Informationen.
ich habe eine Frage zu RWA-Fenstern. Es geht um eine Räumlichkeit, die unter die Versammlungsstättenverordnung Hamburg fällt. Die geforderte freie Öffnungsfläche der Rauchableitungsöffnungen wird durch mehrere Fenster in der Fassade (80x160 cm) erfüllt (sogar geringfügig übererfüllt). Die besagten Fenster können auch im Normalbetrieb elektrisch gekippt werden, dies wird auch praktiziert.
Frage: Ist eine Nachrüstung einer Rahmenkonstruktion mit Fliegengitter zulässig? Welche Beeinträchtigung (um wieviel Prozent) ist bei einer geplanten Maschenweite von 1,8mm x 1,6mm zu erwarten? Meine bisherigen Anfragen bei Herstellern und Wartungsfirmen hat mir nicht weitergeholfen.
Ich danke vorab für hilfreiche Informationen.