Hallo liebe Brandschutz Kollegen,
bei der letzten Überprüfung unserer Feuerlöscher. Hörte ich von unserem Dienstleister, dass CO2-Löscher nicht (mehr) auf die Grundausstattung mit Feuerlöschern anrechenbar seien. Hat jemand eine Rechtsquelle für mich, aus der das hervorginge?
Viele Grüße aus der Pfalz
Uwe
Feuerlöscher CO2
Re: Feuerlöscher CO2
Hallo Herr Schwerdt,
nach ASR A2.2 Pkt. 5.2.1 sind im Rahmen der Grundausstattung nur Feuerlöscher mit mind. 6LE zu berücksichtigen.
Im Regelfall sind für CO2-Löscher nur 5LE anzusetzen, sodass diese nicht mit angerechnet werden können.
Grüsse
nach ASR A2.2 Pkt. 5.2.1 sind im Rahmen der Grundausstattung nur Feuerlöscher mit mind. 6LE zu berücksichtigen.
Im Regelfall sind für CO2-Löscher nur 5LE anzusetzen, sodass diese nicht mit angerechnet werden können.
Grüsse