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Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Mo 25.04.2016 10:11
von KunkelM
Zu meinem erstaunen mußte ich feststellen, dass es wohl keine Vorschrift gibt, die besagt das in Grossgaragen feuerlöscher aufgestellt werden müßen, was ich, ganz ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen kann. Jetzt möchte ich unserer Firma vorschlagen, Feuerlöscher vorzuhalten. Es ist jedoch wichtig, dies auch mit Grundlagen bzw. Vorschriften zu bestärken. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich noch nachlesen kann? In der garagenverordnung ist das ja leider nicht mehr drinnen und als ASR geht eine Garage ja nicht durch....

Vielen lieben Dank schon einmal vorab.

Re: Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Mo 25.04.2016 12:57
von Flemming T.
Hallo,

ich habe eben mal die Bauordnung von Schleswig-Holstein überflogen und dort taucht zwar nicht explizit der Begriff "Feuerlöscher" auf, aber immer wieder wird der Brandschutz genannt. Der Brandschutz ist ja aber sehr vielseitig zu gestalten und Feuerlöscher gehören dazu. Und dann kommt meiner Ansicht die normale Berechnung der Löscheinheiten auf Grund der Brandlast und/oder Gefährdung. Anderweitige Anforderungen müssten doch entsprechend in der Baugenehmigung stehen. So würde ich es jedenfalls auslegen und ich hoffe damit nicht völlig daneben zu liegen.

BO/SH
§1 Anwendungsbereich / Absatz 2,
§2 Begriffe / Absatz 1 / Punkt 4,
§15 Brandschutz,
§51 Sonderbauten

Re: Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Di 26.04.2016 7:56
von clammer
"Der Brandschutz" ist nicht in einer Rechtsvorschrift geregelt und teilweise auch Ländersache, was den Überblick nicht gerade erleichtert.

Wenn Ihre Großgarage zu einem Gewerbe(betrieb) gehört, so verstehe ich Ihre Frage, dann gilt ASR A2.2 - und schon haben Sie Ihre Feuerlöscher. Im Baurecht findet man hierzu fast nichts (mehr), werden doch Feuerlöscher eher dem "abwehrenden Brandschutz" zugeordnet.

Gruß
C. Lammer

Re: Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Di 26.04.2016 9:34
von KunkelM
Es handelt sich um ein großes Parkhaus, das für unsere Mitarbeiter zur Verfügung steht. Ich tue mich schwer in Bezug auf die ASR 2.2, da im Parkhaus selber ja nichts Produziert wird und somit auch keine Betriebsstätte ist oder versteh ich das falsch? Es wäre natürlich wunderbar, wenn ich diese hier anwenden kann/darf.

Re: Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Di 26.04.2016 17:36
von clammer
Hallo,
Es wäre natürlich wunderbar, wenn ich diese hier anwenden kann/darf.

Das nennt man Betreiberverantwortung :zwink: ; und als "Erkenntnisquelle" kann die ASR jederzeit dienen .

Gru0ß
C. Lammer

Re: Feuerlöscher für Großgarage

Verfasst: Mi 27.04.2016 7:37
von Obersprytzenmeister
Auch für die Großgarage gilt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wenn keine expliziten Vorschriften aus dem Baurecht verfügbar sind oder greifen, dann gilt der anerkannte Stand der Technik, und das ist m. E. die ASR A 2.2.

Wie würdet ihr die Brandgefährdung in einem Parkhaus beschreiben?