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Feuerlöscher für Diesel-Eigenverbrauch Tankstelle

Verfasst: Do 14.04.2016 16:07
von Obersprytzenmeister
Hallo zusammen,

ich benötige Informationen zur Bereitstellung von geeigneten Löschmitteln für nichtöffentliche Diesel-Tankstellen.
Kann mir jemand sagen, wie viele LE für Tankstellen mit jeweils 10.000, 20.000 und 30.000 l Diesel in NRW erforderlich sind?

Besten Dank

Re: Feuerlöscher für Diesel-Eigenverbrauch Tankstelle

Verfasst: Di 26.04.2016 8:04
von clammer
Da gibt es keine feste Regel; es wird auf die ASR 2.2 verwiesen (siehe auch TRBS 3151/TRGS 751).

Wenn Sie eine "erhöhte Brandgefährdung" unterstellen, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Welche das sind, bleibt dem Unternehmer überlassen; die ASR führt hier nur Beispiele auf.

Die DGUV Regel 108-002 wird da schon konkreter:
"Die Zahl der erforderlichen Feuerlöscher ist mindestens gleich einem Drittel der Zahl der Fahrzeuge, die an der Tankstelle gleichzeitig betankt werden können, mindestens jedoch 2."
(Hier sind jedoch "öffentliche" Tankstellen gemeint.)

Gruß
C. Lammer