Wieviele Feuerlöscher, BGR 133 vs. ASR A2.2

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peter2

Wieviele Feuerlöscher, BGR 133 vs. ASR A2.2

Beitragvon peter2 » Mi 28.10.2015 16:41

Guten Tag,

für eine neu eingerichtete Lagerhalle möchte ich die richtige Anzahl Feuerlöscher anschaffen.

Grunddaten: 1250 m² Fläche, festes harmloses Lagergut, Brandklasse A. In der Regel kaum Beschäftigte vor Ort, wenig Bewegung.

Nach BGR 133 kam ich (mittlere Gefährdung) auf 84 Löschmitteleinheiten, Anzahl Feuerlöscher hätte ich mit dem Feuerlöscherlieferant abgestimmt.

ASR A2.2 macht weniger präzise Vorgaben: Grundausstattung lt. 5.2.1 ist 42 LME.

Aber wie die in 5.2.4 geforderte Anpassung an erhöhte Brandgefährdung aussehen kann, ist mir nicht klar. Einfach ein paar Löscher mehr? Wie viele dann? Wie machen andere das in der Praxis?

Ich freue mich über jeden Tipp.

Peter

clammer
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Re: Wieviele Feuerlöscher, BGR 133 vs. ASR A2.2

Beitragvon clammer » Do 29.10.2015 9:18

Guten Tag,

die BGR 133 wurde zurückgezogen.

So wie Sie Ihre Lagerhalle beschreiben, ist die Frage, ob überhaupt eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Selbst die "mittlere Gefährdung" nach der BGR 133 wären zu hinterfragen.

Beispielhafte Maßnahmen sind dann in der ASR 2.2 Nr. 5.2.4 im Satz 3 aufgeführt.

Mein Rat wäre, dass ganze weniger formell sondern mit "gesunden Menschenverstand" und Praxis anzugehen,

Gruß
C. Lammer

DoVo112

Re: Wieviele Feuerlöscher, BGR 133 vs. ASR A2.2

Beitragvon DoVo112 » Fr 20.11.2015 11:34

Hallo,

war gerade in der Situation die Feuerlöscherberechnung für ein komplett neues Industriegebäude mit ca. 7500 m² Geschossfläch zu machen. Ich richte mich dabei in erster Linie nach der in der ASR 2.2 definierten Grundausstattung. Dann kommt der von Hr. Lammer schon erwähnte gesunde Menschenverstand ins Spiel. Ich habe in diesem Gebäude Brandabschnitte bei denen ich eine höhere Gefährdung sehe. Je nach art der Gefährund und Nutzung sind dann Maßnahmen zu treffen welche ja beispielhaft in der ASR aufgelistet sind. Ich habe mich hier vorwiegend zweier Maßnahmen bedient:

- Eine erhöhung der Anzahl der LE wo diese im Brandfall auch was bewirken können. Hierzu habe ich mir dann wieder die alte BGR 133 zu rate gezogen um die Anzahl der LE festzulegen.
- Es gibt auch Bereiche in denen entsprechend meiner Beurteilung einer erhöhte Anzhal LE keinen Erfolg bringen würde z.B. weil sich in diesem Gebäudeteil normalerweise niemand aufhält der die Löscher bedienen könnte und auch die Gefahr von Personenschäden relativ gering ist. Diese Bereiche sind evtl. Durch die Baulichen Maßnahmen, in meinem Fall auch durch eine zur Feuerwehr durchgeschaltete BMA bereits kompensiert.

Der wichtigste Punkt in sachen Sicherheit ist meiner Meinung nach der Gesunde Menschen- und Fachverstand, der wichtigste Punkt in sachen Rechtssicherheit die Dokumentation warum man was wie beurteilt hat und wieso man sich dann für welche Maßnahme entschieden hat - Wer Schreibt der bleibt.

Beste Grüße

DoVo