Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

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gangsti
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Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon gangsti » Mo 04.01.2016 14:40

Hallo Fachleute,

ich interessiere mich derzeit für Schaumlöscher (insbes. auch ABF - "Fettbrandlöscher").

Dabei bin ich auf versch. Austauschfristen für das Löschmittel gestoßen, i.d.R. von 2 Jahren bis 8 Jahren (Kartusche).

In diesem Zusammenhang folgende Fragen:

Was passiert mit dem Löschmittel im Löscher nach Ablauf der Frist ? Es wird ja nicht so sein, dass man damit plötzlich nicht mehr löschen kann.
Verringert sich nur die Löschleistung (Rating) ? Wird kein Schaum mehr gebildet ? Bei Brandklasse A wohl kein Problem, es kommt ja zumindest noch eine kühlende Flüssigkeit raus ?
Oder besteht nach Ablauf ggf. die Gefahr, dass im Löscher was verklebt / verklumpt ?

Ich bin auf folgende Löschmittel / Markennamen gestoßen. Könnt Ihr mir hierzu weitere Infos geben bitte (sowohl zum Löschmittel selbst als auch zur Haltbarkeit):

- BerkiCold (z.B. DÖKA ABF - Löscher)
- HEIM-EX (AF) bzw. HEIM-EX 2 (ABF) (z.B. Heimlich-Löscher)
- Meterin (AF)
- Meterin-2 (ABF) bzw. Meterin-3 (ABF) (Minimax-Löscher).

Vielen dank für Eure Antworten. Ich freue mich drauf !

Garcos
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Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon Garcos » Mi 20.01.2016 13:50

Feuerlöscher im Betrieb müssen regelmäßig gewartet und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen usw. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfasst die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muss für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Schreibt der Hersteller einen Austausch der Schaummittel alle 2 bzw. 8 Jahre vor, ist der Sachkundige hierzu verpflichtet.
Dass Schaummittel nach 8,5 Jahre aufhört zu löschen, wird sehr unwahrscheinlich sein aber Vorschrift ist Vorschrift.

Gruß Garcos

gangsti
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Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon gangsti » Mi 20.01.2016 18:28

Danke für die Info.
Vorschrift ist Vorschrift. Ja, aber auch die muss einen Grund haben, warum getauscht werden muss.

Ich habe dazu was interessantes bei Döka gefunden.
http://www.doeka-kassel.de/infothek/125 ... tel-schaum

gangsti
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Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon gangsti » Sa 13.02.2016 15:07

Erfahrungsbericht:

Hatte hier noch einen Bavaria Hom X - S2. Erstbefüllung 2004. Löschmittel spätestens alle 2 Jahre zu erneuern.
Bisher ohne Prüfung, ohne Löschmitteltausch.

Heute im Garten ausprobiert:

1.) Funktion einwandfrei. Hatte ich auch erwartet, da Manometer im grünen Bereich.

2.) Neugierig war ich auf die Schaumqualität.
Soweit ich es beurteilen kann einwandfrei. Gute Verschäumung und Konsistenz. Und das nach immerhin 12 Jahren, also das 6-fache der empfohlenen Zeit.

Bilder:

https://goo.gl/photos/HaP4WchXXMKDDkax9

Obersprytzenmeister

Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon Obersprytzenmeister » Mi 13.04.2016 7:51

Die Löschgeräte unterliegen bei ihrer Bereitstellung am Einsatzort unterschiedlichen Konditionen (Wärme-, Kälteeinflüsse etc.).
Im Laufe der Jahre können sich insbesondere Schaummittel Chemisch/Physikalisch verändern, Hersteller sprechen vom "Entmischen".
Das bedeutet, dass ein Löschmittel möglicherweise noch bedingt einsatzfähig ist, aber nicht mehr das zugelassene Rating erreicht.
Die Entscheidung darüber trifft der Hersteller im Sinne seiner Produkthaftung. In wieweit hier technische Grenzen und wirtschaftliche Interessen
in Abhängigkeit stehen, ist reine Spekulation. Fakt bleibt, dass der Sachkundige sich genau an die Prüf- und Füllanleitung des Herstellers zu halten hat.
Bei der Auswahl der Produkte ist es zum empfehlen, auf die Standzeit der Löschmittel zu achten.

J.H.G.

Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon J.H.G. » Mi 13.07.2016 21:41

Es gibt auch Pulver-Dauerdrucklöscher, die 25 ungeprüft sind und funktionieren, ebenso gibt es Aufladelöscher, die nach 3 Jahren nicht mehr funktionieren.
Der Hersteller muss da auf "Nummer Sicher" gehen, und den schlimmsten Fall annehmen und gibt dann eben eine Standzeit an, die das Löschmittel auch sicher schafft.
Der Sachkundige ist daran gebunden, ansonsten macht er seine Arbeit nicht ordentlich.

Mfg

Jan

Martiin

Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon Martiin » Mi 20.07.2016 12:04

Auf Pulver-Drucklöscher hätte ich ebenfalls aufmerksam gemacht.

Nautech

Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon Nautech » Di 04.07.2017 16:18

Alle 2 Jahre austauschen? Ich hatte 6-8 Jahre im Kopf?
Gibt es denn irgendwo eine Übersicht, wo die Austauschpflichten der Hersteller gelistet sind?
Ich bin relativ neu im Brandschutzbereich und freu mich über Tipps.
Mit welchen Herstellern habt ihr so gute Erfahrungen gemacht?
Vor allem für Baustellenlöscher suche ich was.

Grüße, Sven

Garcos
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Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon Garcos » Mo 10.07.2017 12:56

Moin Nautech.
Es gibt Austauschfristen aber je nach Hersteller könnte es möglicherweise unterschiede geben.
Hier von Fa. Gloria http://www.gloria.de/Documents/GLORIA_Tragbare_FL.pdf

Garcos

keith

Re: Schaumlöscher - Austauschfristen Löschmittel

Beitragvon keith » Do 13.07.2017 21:06

Pulver-Feuerlöscher werden üblicherweise alle 2 Jahre überprüft.

Für Aufladelöscher:
Dabei werden die Geräte zerlegt, das Pulver abgesaugt, Innenkontrolle Behälter, verwiegen Druckpatrone,
prüfen der Ventile, Austausch der Dichtungen, Zusammenbau, Prüfplakette anbringen.

CO2
Verwiegen des Feuerlöschers um festzustellen, das der Behälter noch voll ist.