Computerarbeitsplatz in Regalanlage
Verfasst: Do 05.11.2015 12:35
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben eine Regalanlage welche mittels Sprinkleranlage geschützt ist. In den unteren Ebenen wurden vereinzelt Computerarbeitsplätze eingerichtet um schnell auf Warenabrufe reagieren zu können.
Brandschutz:
Nun beanstandet der VdS-Sachverständige aber, dass die Arbeitsplätze nicht eingehaust sind. Laut seiner Aussage müssen angeblich die nächste Regalebene oberhalb der Sprinkler und die Front (wo die Computer stehen) geschlossen sein, dass im Brandfall die Sprinklerköpfe auch die Temperatur erreichen können und es keine Kaminwirkung gibt.
Ist es Pflicht die Arbeitsplätze geschlossen einzuhausen (Decke und Front), wenn ja wo kann ich das nachlesen?
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Arbeitsschutz:
Das Regal ist ein Doppelsystem, zwischen den Regalen sind ca. 40 cm Abstand wo die Sprinklerrohre verlaufen.
Die Regalebenen sind komplett mit Gitterrost ausgestattet, nur nicht in den Zwischenräumen (Unfallgefahr durch herabfallende Teile möglich). Hierzu finde ich nur in der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" etwas, aber auch nichts was zwingend vorschreibt, dass der Zwischenraum geschlossen sein muss.
Gibt es hier eine Vorschrift wo das zwingend gefordert wird?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
MfG Joe
ich habe folgendes Problem:
Wir haben eine Regalanlage welche mittels Sprinkleranlage geschützt ist. In den unteren Ebenen wurden vereinzelt Computerarbeitsplätze eingerichtet um schnell auf Warenabrufe reagieren zu können.
Brandschutz:
Nun beanstandet der VdS-Sachverständige aber, dass die Arbeitsplätze nicht eingehaust sind. Laut seiner Aussage müssen angeblich die nächste Regalebene oberhalb der Sprinkler und die Front (wo die Computer stehen) geschlossen sein, dass im Brandfall die Sprinklerköpfe auch die Temperatur erreichen können und es keine Kaminwirkung gibt.
Ist es Pflicht die Arbeitsplätze geschlossen einzuhausen (Decke und Front), wenn ja wo kann ich das nachlesen?
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Arbeitsschutz:
Das Regal ist ein Doppelsystem, zwischen den Regalen sind ca. 40 cm Abstand wo die Sprinklerrohre verlaufen.
Die Regalebenen sind komplett mit Gitterrost ausgestattet, nur nicht in den Zwischenräumen (Unfallgefahr durch herabfallende Teile möglich). Hierzu finde ich nur in der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" etwas, aber auch nichts was zwingend vorschreibt, dass der Zwischenraum geschlossen sein muss.
Gibt es hier eine Vorschrift wo das zwingend gefordert wird?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
MfG Joe