Computerarbeitsplatz in Regalanlage

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Joe Schoenenberger

Computerarbeitsplatz in Regalanlage

Beitragvon Joe Schoenenberger » Do 05.11.2015 12:35

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben eine Regalanlage welche mittels Sprinkleranlage geschützt ist. In den unteren Ebenen wurden vereinzelt Computerarbeitsplätze eingerichtet um schnell auf Warenabrufe reagieren zu können.

Brandschutz:
Nun beanstandet der VdS-Sachverständige aber, dass die Arbeitsplätze nicht eingehaust sind. Laut seiner Aussage müssen angeblich die nächste Regalebene oberhalb der Sprinkler und die Front (wo die Computer stehen) geschlossen sein, dass im Brandfall die Sprinklerköpfe auch die Temperatur erreichen können und es keine Kaminwirkung gibt.

Ist es Pflicht die Arbeitsplätze geschlossen einzuhausen (Decke und Front), wenn ja wo kann ich das nachlesen?

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Arbeitsschutz:
Das Regal ist ein Doppelsystem, zwischen den Regalen sind ca. 40 cm Abstand wo die Sprinklerrohre verlaufen.
Die Regalebenen sind komplett mit Gitterrost ausgestattet, nur nicht in den Zwischenräumen (Unfallgefahr durch herabfallende Teile möglich). Hierzu finde ich nur in der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" etwas, aber auch nichts was zwingend vorschreibt, dass der Zwischenraum geschlossen sein muss.

Gibt es hier eine Vorschrift wo das zwingend gefordert wird?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.

MfG Joe

clammer
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Re: Computerarbeitsplatz in Regalanlage

Beitragvon clammer » Do 05.11.2015 17:14

Hallo Joe,

zu Frage 1:
Diese kann ich nicht pauschal beantworten, da es auf die Auslegung der Sprinkleranlage ankommt.
Nachlesen können Sie das ganze in der VdS CEA 4001.

zu Frage 2:
Gemäß ASR 2.1 gibt es mehrere Möglichkeiten:
4.4 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
1.Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.
2.Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z.B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.
3.Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlichorganisatorische Trennung in Verbindung mit einer Absperrung und Kennzeichnung des Gefahrenbereiches oder einer Überwachung (z.B. Warnposten) des Gefahrenbereiches erfolgen.
4.Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1, 2 und 3 sichern, ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden, soweit diese als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist. Die Beschäftigten sind in der Benutzung der PSA zu unterweisen.


Gruß
C. Lammer

Joe Schoenenberger

Re: Computerarbeitsplatz in Regalanlage

Beitragvon Joe Schoenenberger » Fr 13.11.2015 9:18

Hallo Clammer,

danke für die Antwort, wie wir das Problem nun tatsächlich am besten lösen müssen wir noch prüfen, aber ich bin nun schon mal ein Stück weiter :supi:

LG Joe