Akustische Alarmierung bei Brandmeldeanlage
Verfasst: Fr 04.09.2015 13:51
Wegen baulichen Gegebenheiten gibt es bei uns im Unternehmen zur Zeit keine einheitliche Vorgehensweise bei der Warnung der Mitarbeiter bei einem Alarm durch die BMA.
In Bereichen in denen eine Lautsprecherdurchsage registriert werden kann (Verwaltung, Büros, Lager) ist es in der Verantwortung der Werkfeuerwehr bei einem Alarm durch die BMA eine Räumung zu veranlassen (drücken des Knopfes für die automatische Durchsage) oder nicht. Dies kann in der Regel erst nach der ersten Lageerkundung vor Ort erfolgen.
In Bereichen in denen die Lautsprecherdurchsagen wegen höherem Geräuschpegel nicht verstanden werden (Teile der Produktion oder im Keller) erfolgt eine automatische Warnung mittels Signalgeber zum Zeitpunkt der Auslösung der BMA.
Dieser Sachverhalt führt zu einigen Unklarheiten wie z.B. warum müssen die raus und ich nicht, ist was passiert da die anderen raus gehen, ....
Um hier nun ein allgemeingültiges Konzept zu finden stellt sich für mich die Frage:
Gibt es eigentlich ein Regelwerk in dem festgelegt ist wie die Mitarbeiter zu warnen sind, z.B.:
- stiller Alarm z.B. der Werkfeuerwehr und die veranlassen Räumung
- lauter Alarm der kpl. Belegschaft bei einem Alarm
In Bereichen in denen eine Lautsprecherdurchsage registriert werden kann (Verwaltung, Büros, Lager) ist es in der Verantwortung der Werkfeuerwehr bei einem Alarm durch die BMA eine Räumung zu veranlassen (drücken des Knopfes für die automatische Durchsage) oder nicht. Dies kann in der Regel erst nach der ersten Lageerkundung vor Ort erfolgen.
In Bereichen in denen die Lautsprecherdurchsagen wegen höherem Geräuschpegel nicht verstanden werden (Teile der Produktion oder im Keller) erfolgt eine automatische Warnung mittels Signalgeber zum Zeitpunkt der Auslösung der BMA.
Dieser Sachverhalt führt zu einigen Unklarheiten wie z.B. warum müssen die raus und ich nicht, ist was passiert da die anderen raus gehen, ....
Um hier nun ein allgemeingültiges Konzept zu finden stellt sich für mich die Frage:
Gibt es eigentlich ein Regelwerk in dem festgelegt ist wie die Mitarbeiter zu warnen sind, z.B.:
- stiller Alarm z.B. der Werkfeuerwehr und die veranlassen Räumung
- lauter Alarm der kpl. Belegschaft bei einem Alarm