Da unsere bisherige Brandmeldeanlage, die keine Forderung der Feuerversicherung war und ist, den maximalen Ausbauzustand erreicht hat, soll sie gegen eine leistungsfähigere Anlage ausgetauscht werden.
Obwohl die BMA nicht von der Feuerversicherung gefordert wurde und im Vertrag auch keine Minderung mit sich brachte, übergab der Feuerversicherer uns eine Liste mit Forderungen für die Zeit der Umschaltung (Dauer etwa 2 Tage/Nächte). Einige Forderungen sind in Ordnung und würden wir auch schon im eigenen Interesse veranlassen, andere erfordern einen größeren Aufwand und Kosten.
Ist es normal, dass auch in diesem Fall der Nichtberücksichtigung der BMA im Vertrag der Versicherer Forderungen stellt/ stellen darf ?
Es ist mir natürlich klar, dass der Versicherer schon ein persönliches Interesse an der Durchführung der geforderten Maßnahmen hat. Aber da die BMA weder gefordert, noch im Versicherungsbeitrag berücksichtigt wird, ist es doch eigentlich unsere eigene Sache.
Versicherer fordert Kompensation bei Ab-/Umschaltung der BMA
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Re: Versicherer fordert Kompensation bei Ab-/Umschaltung der
Hallo Volkmar,
dies ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, da wir die Verträge und deren Grundlagen nicht kennen.
Wenn die BMA aus anderen Gründen, zum Beispiel aus dem Baurecht, erforderlich ist, ist sie sei nicht unbedingt rabattierfähig; gleichwohl kann der Versicherer sie als gegeben ansetzen.
Außerdem sind einige Verträge heute oft pauschaliert, d.h. einzelne Brandschutzmaßnahmen werden nicht explizit aufgeführt.
Der Versicherer hat immer dann das Recht für solche Forderungen, wenn gegenüber dem versicherten Risiko eine Gefahrenerhöhung besteht, was in Ihrem Fall durchaus sein könnte.
Gruß
C. Lammer
dies ist aus der Ferne schwer zu beurteilen, da wir die Verträge und deren Grundlagen nicht kennen.
Wenn die BMA aus anderen Gründen, zum Beispiel aus dem Baurecht, erforderlich ist, ist sie sei nicht unbedingt rabattierfähig; gleichwohl kann der Versicherer sie als gegeben ansetzen.
Außerdem sind einige Verträge heute oft pauschaliert, d.h. einzelne Brandschutzmaßnahmen werden nicht explizit aufgeführt.
Der Versicherer hat immer dann das Recht für solche Forderungen, wenn gegenüber dem versicherten Risiko eine Gefahrenerhöhung besteht, was in Ihrem Fall durchaus sein könnte.
Gruß
C. Lammer
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Re: Versicherer fordert Kompensation bei Ab-/Umschaltung der
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Da es immer recht müßig und wenig erfolgreich ist mit dem Versicherer zu diskutieren, haben wir versucht alle Vorgaben bestmöglich zu erfüllen.
vielen Dank für die Antwort.
Da es immer recht müßig und wenig erfolgreich ist mit dem Versicherer zu diskutieren, haben wir versucht alle Vorgaben bestmöglich zu erfüllen.
Gruss Volkmar