Hallo.
Der Eigentümer eines Industriegebäudes vermietet einzelne abgeschlossene Räume bzw. Bereiche an unterschiedliche Mieter.
Wer ist verantwortlich für die Bereitstellung von Feuerlöschern - Mieter oder Vermieter?
Vielen Dank für euer feedback!
Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Re: Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Dies ist grundsätzlich ist eine Frage des Vertragsrechts, also der Regelungen im Mietvertrag.
Aus den Bauordnungen ergibt sich zunächst einmal keine Notwendigkeit zur Vorhaltung von Feuerlöschern; derartige Forderungen sind erst bei Sonderbauten bzw. bei Brandschuztkonzepten möglich/üblich.
Ansonsten ergibt sich die Forderung nach Bereitsstellung von Feuerlöschern aus dem Arbeitsschutzrecht bzw. aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk; und hier ist dann der Arbeitgeber und nicht der Vermieter gefragt.
Ergänzend sei noch auf die vertraglichen Verpflichtungen mit dem Versicherer hingewiesen.
Gruß
C. Lammer
Aus den Bauordnungen ergibt sich zunächst einmal keine Notwendigkeit zur Vorhaltung von Feuerlöschern; derartige Forderungen sind erst bei Sonderbauten bzw. bei Brandschuztkonzepten möglich/üblich.
Ansonsten ergibt sich die Forderung nach Bereitsstellung von Feuerlöschern aus dem Arbeitsschutzrecht bzw. aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk; und hier ist dann der Arbeitgeber und nicht der Vermieter gefragt.
Ergänzend sei noch auf die vertraglichen Verpflichtungen mit dem Versicherer hingewiesen.
Gruß
C. Lammer
Re: Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
clammer hat geschrieben:Dies ist grundsätzlich ist eine Frage des Vertragsrechts, also der Regelungen im Mietvertrag.
Aus den Bauordnungen ergibt sich zunächst einmal keine Notwendigkeit zur Vorhaltung von Feuerlöschern; derartige Forderungen sind erst bei Sonderbauten bzw. bei Brandschuztkonzepten möglich/üblich.
Ansonsten ergibt sich die Forderung nach Bereitsstellung von Feuerlöschern aus dem Arbeitsschutzrecht bzw. aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk; und hier ist dann der Arbeitgeber und nicht der Vermieter gefragt.
Ergänzend sei noch auf die vertraglichen Verpflichtungen mit dem Versicherer hingewiesen.
Gruß
C. Lammer
Das deckt sich mit meinen bisherigen Erkenntnissen. Im konkreten Fall ist die IndBauRL anzuwenden, und somit ist die rechtliche Forderung nach der Vorhaltung eindeutig; nicht jedoch die Verantwortlichkeit.
Vielen Dank für's feedback.
Volker
Re: Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Die IndBauRL richtet sich zunächst an den Bauherrn bzw. Eigentümer.
Wenn also vertraglich nichts anders vereinbart ist, wäre er zuständig und nicht der Mieter.
Gruß
C. Lammer
Wenn also vertraglich nichts anders vereinbart ist, wäre er zuständig und nicht der Mieter.
Gruß
C. Lammer
Re: Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Grundsätzlich muß jede Firma wenn sie Mitarbeiter beschäftigt Feuerlöscher vorhalten also wenn sich einer einmietet muß er dafür sorgen aaaaber wer zahlt die Brandversicherung der sollte sich darum kümmern das alles in Ordnung ist vielleicht lieber dem Mieter einen Feuerlöscher bezahlen als am schluß draufzahlen