RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständiger

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gilamonster2000
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RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständiger

Beitragvon gilamonster2000 » Mi 22.01.2014 10:16

Ist für die wiederkehrende Prüfung der RWA ein "Sachverständiger" oder ein "Sachkundiger" zu beauftragen?

Hierzu gibt es Aussagen in den bauaufsichtlichen Zulassungen, in den Sonderbau- und Arbeitsstättenvorschriften der Länder, in den DIN-Normen, in den VDE- und Vds-Bestimmungen, in berufsgenossenschaftichen Vorschriften und Regelwerken in den Betriebsvorschriften der Hersteller...

Wenn ich den Anwendungsbereich (§1) der SPrüfV richtig lese, kann die Bauaufsichtsbehörde oder ein anderer Prüfsachverständiger fordern, dass die wiederkehrende Prüfung ebenfalls von einem Sachverständigen durchgeführt werden muss. Aber kann das auch der Ersteller eines Brandschutzkonzeptes oder der Hersteller?

Kann mir jemand sagen, wo ich die relevante Aussage über die Vorgaben zur Person des Prüfers finde? Da das Land offensichtlich auch von Bedeutung ist: die zu prüfende RWA befindet sich in Bayern.

Danke!

mc.greg

Re: RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständ

Beitragvon mc.greg » Mi 22.01.2014 16:31

Hallo gilamonster2000,

siehe §2 (3) SPrüfV: "Abweichend von Absatz 1 können die wiederkehrenden Prüfungen im Sinn von Absatz 2 von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummern 5 bis 7 auch von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die hierüber eine Bestätigung auszustellen haben. 2Sachkundige Personen sind:
1. Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung,
2. Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig werden."

Sachkundige sind also für §2 (1) Nr. 5 -7 SPrüfV zulässig (nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen..., BMA, und Sicherheitsstromversorgungen). Eine RWA ist nicht aufgeführt, d.h. es müsste ein Prüfsachverständiger nach PrüfVBau sein.

(siehe http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X)

Gruß
mc.greg

clammer
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Re: RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständ

Beitragvon clammer » Mi 22.01.2014 18:33

Hallo gilamonster2000,

die SPrüfV regelt ausschließlich die Prüfung durch Prüfsachverständige; die in §2 Abs. 3 genannten Sachkundigen sind eigentlich auch Sachverständige - aber halt ohne Prüfung / Anerkennung.

Unter die SPrüfV fallen Sonderbauten, wenn die betreffende Anlage in der entsprechenden Sonderbauverordnung gefordert wird. Dabei gilt diese auch für bestehende Sonderbauten.
Ist dies nicht der Fall, kann für (ungeregelte) Sonderbauten oder im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes trotzdem die Prüfung gemäß SPrüfV im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gefordert werden; nicht jedoch nachträglich.

In Einzelfällen muss ein Sachverständiger auch die Konformität mit dem AbZ feststellen (nicht aber wiederkehrend); dies trifft aber auf die RWA nicht zu.

Dies zur baurechtlichen Betrachtung.

Privatrechtlich kann es andere Vereinbarungen geben, z. B. durch Klauseln des Feuerversicherers.

Ein Hersteller oder das DIN können keine baurechtlichen Vorgaben machen.

Die Qualifikation der Prüfsachverständigen ist in Bayern in der "Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen" (PrüfVBau) festgelegt.

Gruß
C. Lammer

Rudolf 01

Re: RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständ

Beitragvon Rudolf 01 » Do 20.02.2014 23:23

Der Sachkundige führt die Wartung durch der Prüfsachverständige macht die Abnahme der RWA Anlage eine Wartung ist keine Prüfung darf man nicht verwechseln der Sachkundige Prüft nie er Wartet die Anlage :-)

clammer
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Re: RWA Wiederholungsprüfung: Sachkundiger oder Sachverständ

Beitragvon clammer » Fr 21.02.2014 17:14

der Sachkundige Prüft nie er Wartet die Anlage


Dies ist so nicht richtig. Es ist durchaus möglich, dass auch Sachkundige eine Prüfung durchführen.

Dazu zwei Beispiele:
- tragbare Feuerlöscher
- Feststellanlagen

Gruß
C. Lammer