RWA Industriebau

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
AndiHN

RWA Industriebau

Beitragvon AndiHN » Do 30.08.2012 20:38

Hallo zusammen,
ich stöbere nun schon seit Tagen durchs Internet und habe noch keine zufriedenstellende Antwort für meine Fragen bekommen.
Es geht hierbei um eine Industriehalle (Bearbeitungsmaschinen) mit einer Grundfläche von 1300m² und einer Höhe von 10m.
Meine Frage bezieht sich auf die Größe und Art der Entrauchungvorkehrungen und nach welcher Richtlinie dies zu erschaffen ist.
Welcher Unterschied besagt die VDS (2098?) und welchen rechtlichen Hintergrund hat diese. Welche Unterschiede gäbe es wenn die Halle als Lagerstätte genutzt wird.

- die Rauchabzugsöffnung wird durch Dachluken sichergestellt. Wie groß muss die Öffnungsfläche im Bezug zur Grundfläche sein?
(habe gelesen dass bei Flächen zwischen 800 und 1600m² automatisch die 1600m² als Berechnungsfläche zählt - stimmt das?)
- Luftzufuhr: bei welchen Bedingungen kann auf eine Luftzufuhr verzichtet werden? Wann muss eine natürliche Luftzufuhr (z.B Hallentore) installiert werden, wie groß muss diese sein (1,5 fache der Luftabfuhr?) und wo muss die angeordnet sein ( auf 1 oder 2 Seiten der Halle)?
- Maschinelle Belüftung. Wann wird eine maschinelle Belüftung zwingend (nur wenn innenliegende Hallenabschnitte vorhanden sind?) und welche Bedingungen muss eine "normale" Lüftungsanlage haben um diese als Entrauchung nutzen zu können?

Oben schon genannt wurde das Thema VDS und Lagerstätte. Neben den technischen Fragen würde mich auch die rechtliche Frage interessieren. Welches Zusammenspiel haben die Baubehörde, die Feuerwehr, die Versicherung, das Brandschutz Gutachten? Was
ist bei einer Nutzungsänderung zu beachten?
Beim letzten Hallenbau gab es da Kompetenzrangeleien. Mich würde mal interessieren wer eigentlich das letzte Wort hat.

Mit Dank und Gruß
Andi

clammer
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Re: RWA Industriebau

Beitragvon clammer » Mi 26.09.2012 16:20

Sie sprechen zwei unterschiedliche Rechtsgebiete an.

Zum einen handelt es sich um eine baurechliche Fragestellung. Ob Sie aus dieser Sicht eine Entrauchungsanlage benötigen, ergibt sich aus der für das Objekt geltenden Baugenehmigung (nicht aus den aktuellen Gesetzen).
Wenn aufgrund einer Nutzungsänderung eine Entrauchungsanlage baurechlich notwendig würde, müsste sich auch dies aus dem notwendigen Baugenehmigungsverfahren hierzu ergeben.
Verbindlich ist also die Baugenehmigung.

Zum anderen sprechen Sie versicherungstechnische Belange an. Bestehen eine Feuer(industrie)- und/oder eine Betriebsunterbrechungsversicheurng, können die VdS-Richtlinien Bestandteil des Versicherungsvertrages sein. Zum diesem Thema empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Versicherer in Verbindung zu treten.

Während im Baugenehmigungsverfahren die öffentlich-rechtlichen Belange behandelt werden, handelt es sich beim Versicherungsvertrag um eine privatrechtliche Vereinbarung. Insofern schließen sich diese beiden Gebiete nicht aus, sondern ergänzen sich.

Aber: Neben diesen beiden Rechtsgebieten sollten die Betreiberinteressen nicht vergessen werden!
Denn nicht allen kann man versichern bzw. ist versichert; und die öffentlich-rechtlichen Belange haben erst einmal auch nichts mit den Betreiberinteressen zu tun.

Gruß
C. Lammer