Rauchwarnmelder in Wohnungen

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jojo

Rauchwarnmelder in Wohnungen

Beitragvon jojo » Mo 03.10.2011 22:44

Hallo liebe Forummitglieder,

seit einigen Jahren sind ja Rauchwarnmelder in Wohnungen in mehreren Bundesländern Pflicht bzw. werden Pflicht! (Übergangszeit)

Wenn ich das richtig verstehe muss dann jeder Vermieter in seinen vermieteten Wohnungen batteriebetriebene Rauchwarnmelder installieren. (Schlafzimmer und Flur zum Fluchtweg)
Bei uns wird das auch irgendwann kommen....
Meine Frage: Was ist wenn Mieter rauchen in ihren vier Wänden? Man kann es ihnen ja nicht verbieten.
Klar gibt es auch Thermomelder, aber die will sicher keine Wohnungsgesellschaft freiwillig einbauen! (Mehrkosten)

Hat mit diesem Thema jemand schon Erfahrung gemacht?

Und sind die Billig-Rauchwarnmelder aus dem Baumarkt (2,99€) genauso gut wie die vom Fachmarkt? (20€)
Vds geprüft und GS geprüft sind die doch alle....

Gruß jojo

clammer
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Re: Rauchwarnmelder in Wohnungen

Beitragvon clammer » Fr 07.10.2011 16:31

Hallo jojo,

wie bereits anderer Stelle ausgeführt, ist dies Ländersache und daher unterschiedlich geregelt. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist die Installation eine Pflicht des Eigentümers der Wohnung, der Betrieb des Besitzers.

Für die praktische Umsetzung gibt viele unterschiedliche Ansätze. Einer ist zum Beispiel, das die Installation und die Wartung der Rauchmelder von den Firmen mit gemacht werden, die auch die Heizung bzw. andere Zählerstände ablesen.

Auf dem Markt sind auch Melder vorhanden, die mit Garantie und festen Lebenszeiten der Batterien versehen sind, so dass nach 10 Jahren (ohne Alarm und mit Siegel) der komplette Melder getauscht wird. Dies entspricht in etwa auch den Lebenszyklen der Melder in Brandmeldeanlagen.

Nicht nur beim Preis, sondern auch bei der Quailität und den Leistungsmerkmalen gibt es große Unterschiede. Der vorgenannte Melder wird sicher etwas mehr als 2,99 € Kosten.
Es gibt sehr hochwertige Melder (Industriestandard), die auch eine hohe Täuschungsalamrsicherheit bieten und viele weitere Merkmale, wie zum Beispiel:
- Funkvernetzung
- Kabelvernetzung
- Vernetzung mit Meldungskennung
- 230V-Versorgung mit Akku
- Batteriewechselsignal nur am Tage
- Periodische Abschaltung (z. B. zum Kochen oder Duschen)
- Relaiskontakte zur Steuerung / Alarmweiterleitung
- gute, bessere und sehr hochwertige Batterien
- Garantien
...

Neu ist auch die Q-Kennzeichnung für "Qualitäts-Rauchwarnmelder"

Nun habe ich Sie "hoffentlich" genug verwirrt :zwink:

Ach ja, ein guter Melder wird sich auch durch Zigerettenrauch nicht aus der Ruhe bringen lasen.

Gruß
C. Lammer

jojo

Re: Rauchwarnmelder in Wohnungen

Beitragvon jojo » Sa 08.10.2011 19:10

Vielen Dank Herr Lammer... :zwink: