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Anforderungen an Fachfirmen

Verfasst: Di 17.05.2011 14:31
von sascha112
Hallo,

unsere Firma ist seit mehreren Jahren nach DIN14675 zertifiziert (beim TÜV)!
Ich selbst habe 2009 beim VdS die Prüfung als "Hauptverantwortliche Fachkraft nach DIN 14675" abgelegt.

Ende 2009 hatte unsere Firma ein Wiederholungsaudit und der nächste Termin ist im Oktober diesen Jahres!

Nun die Frage: In der DIN14675 steht in Tabelle L.4 ("Allgemeine Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen")

- Nachweis der Fachkenntnis für BMA
(z.B. Auffrischungsschulungen, Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des Regelwerkes)
- Nachweis der Kenntnisse über das verwendete BMS (z.B. Auffrischungsschulungen, Wissen über Gerätetechniken)


Bin ich bzw. sind wir als Firma Verpflichtet Nachschulungen zu machen, wenn das verwendete und geschulte System noch das akuellen ist (in meinem Fall IQ8C von Esser) ????????
Bzw. wie müssen die Nachschulungen aussehen??? :oooh: :???:

MfG

Sascha