Feuerschutz auf großem Boot

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Hobbyschiffer

Feuerschutz auf großem Boot

Beitragvon Hobbyschiffer » Fr 13.05.2011 10:23

Moin moin,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin Mitbesitzer eines größeren Holzbootes ( Länge 68 Meter).
Wir vermieten dieses Boot unter anderem für Veranstaltungen, Hochzeiten etc....

Wir haben mal unsere Feuerlöscher Prüfen lassen,
Unsere Feuerlöscher wurden das letze mal 1995 geprüft.


Da wir ja kein Gewerbe angemeldet haben, sondern Mitglieder in einem Segelverein sind,welche dieses Boot betreiben,müssen wir die Löscher doch rechtlich gesehen nicht prüfen lassen,oder????

Der Feuerlöschermensch der zum prüfen kam sagte aber das dieses unsere pflicht ist-wer hat nun recht

Wie ist es um die Notausgänge Rauchmelder und andere Schutzvorkehrungen bestellt?
Kann man irgendwo nachlesen wo diese Regelungen stehen?

Vielleicht weiß ja hier der ein oder andere Rat
MfG
Dirk

clammer
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Re: Feuerschutz auf großem Boot

Beitragvon clammer » Fr 13.05.2011 16:54

Die einschlägigen Normen sehen vor, dass Feuerlöscher in der Regel alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen sind.
Außerdem fällt der Behälter unter die Betriebssicherheitsverordnung (früher Druckbehälterverordnung).

Diese Prüfungen sind notwendig, einmal um die Funktion zu gewährleisten. So verbackt zum Beipsiel mit der Zeit das Pulver und der Löscher ist wirkungslos. Anderseits auch aus Sicherheitsgründen, da es sich um einen Druckbehälter handelt, der bei Aktivierung der Löschers schlagartig unter Druck gesetzt wird.

Gruß
Lammer

Sugus

Re: Feuerschutz auf großem Boot

Beitragvon Sugus » Fr 13.05.2011 23:01

Wer Dinge vermietet, ist dafür verantwortlich, dass die Dinge in technisch einwandfreiem Zustand sind.
Das gilt für Autos genauso, wie für Boote oder Versammlungsstätten.
Natürlich ist eine Vermietung gewerblich. Werden in irgendeiner Weise Leute dafür bezahlt, dass sie auf dem Boot etwas tun (z.B. Getränke ausschenken, Essen kochen, Boot steuern) ist von einer Arbeitsstätte auszugehen. In diesem Fall ist der Unternehmer (oder Betreiber) in der Pflicht, für die Sicherheit aller anwesenden Personen die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Das heißt auch, dass für den Fall einer Havarie oder eines Brandes Vorkehrungen getroffen sein müssen, um die Leute von Bord zu bringen. Handelt es sich um ein Binnenfahrzeug?
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Betrachtung nicht wesentlich.