Brandschutz in Stallgebäuden

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Laithy

Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon Laithy » Mi 27.10.2010 12:51

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitglied in einer Bürgerinitative beschäftigen wir uns zZt. mit einem sehr heiklen Thema.

Bei dem Bau von Hähnchenmastanlagen besagt die Niedersächsische Bauordnung das sich die Tiere im Brandfall selbst retten sollen, geeignete Möglichkeiten zur Flucht müssen geschaffen werden. Faktisch wird dies glatt ignoriert, ganz abgesehen davon das diese Tiere eher verbrennen als wegzulaufen (erwiesenermaßen).
Nun muss ja zwangsläufig berücksichtigt werden das die Hähnchen verbrennen, also zur Brandlast dazugerechnet werden.

Die Gebäude werden nach Feuerschutzklasse F0 gebaut - sollen also im Brandfall 30 Minuten stehen bleiben.
Wenn nun aber die Tiere mitverbrennen heißt das ja das eine ganz andere Belastung durch mehr brennbares Material und somit auch andere Temperaturen entstehen.
Muss das Gebäude dann nicht auch anderes konstruiert/geplant werden wenn es dann noch Feuerschutzklasse F0 entsprechen soll?

Wir reden hier übrigends von 40.000 Tieren die mit durchschnittlich 1,6 kg immerhin 64.000 kg brennbares Material darstellen. Also nicht grade wenig und Federn brennen schnell, das Fett mit entsprechnder Hitze...

Über Meinungen und Auskünfte würde ich mich sehr freuen.

Thorsten Lüders

hrebling

Re: Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon hrebling » Mi 27.10.2010 16:22

Hallo Laithy,

Die Gebäude werden nach Feuerschutzklasse F0 gebaut - sollen also im Brandfall 30 Minuten stehen bleiben.

ich kann Ihren Aussagen zur Feuerwiderstandsklasse nicht ganz folgen.:???:
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwiderstandsklasse

F0 = kein Feuerwiderstand
F30 = 30 Minuten Feuerwiderstand

Laithy

Re: Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon Laithy » Mi 27.10.2010 16:40

Hallo Hartmut Rebling,

stimmt! Fo ist gemeint, also weniger als 30 Minuten.
Nichts desto trotz bedeutet doch aber eine höhere Brandlast das diese auch in der Planung zu berücksichtigen ist, oder?


Viele Grüße,

Thorsten

hrebling

Re: Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon hrebling » Do 28.10.2010 9:20

Hallo Thorsten,

ich seh nicht wo ich eine höhere Brandlast unmittelbar in die Gebäudekonstruktion einplanen soll.
Sie hat sicher einen Einfluß auf den Schutz von Nachbargebäuden (Strahlungswärme) und den Kräftebedarf zur Brandbekämpfung.
Zu den Fluchtmöglichkeiten kann ich nicht viel sagen, außer daß wenn die Tiere erfahrungsgemäß eh nicht flüchten würden, eine Fluchtmöglichkeit unsinnig wäre.
Weiter sehe ich bei der Flucht von flugfähigen? Tieren die Gefahr eine Brandausweitung, sollten diese mit brennenden Ferdern flüchten.

Speedy

Re: Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon Speedy » So 31.10.2010 12:27

Menschen und Tiere werden nicht als Brandlast dazugerechnet.
Tiere / lebendes Material haben einen niedrigeren Heizwert als z.B. Holz.
Sie wirken eher brandmindernd als brandfördernd.
Die Feuerwiderstandsklasse müsste eher dadurch erhöht werden, um das Retten der Tiere zu ermöglichen.
Da Tiere aber als Sachgegenstand betrachtet werden, wird die Bauordnung dies nicht berücksichtigen.
Ich erinnere nur daran, dass z.b. der Dachstuhl in freistehenden Discountläden (Aldi, Lidl) auch nur in F0 ausgeführt werden muss.

Gruß
André

Linse

Re: Brandschutz in Stallgebäuden

Beitragvon Linse » Mo 01.11.2010 11:39

Laithy hat geschrieben:Hallo Hartmut Rebling,

stimmt! Fo ist gemeint, also weniger als 30 Minuten.
Nichts desto trotz bedeutet doch aber eine höhere Brandlast das diese auch in der Planung zu berücksichtigen ist, oder?


Viele Grüße,

Thorsten



So makaber oder mies das auch klingen mag:
Aber wenn ich was von Anfang an als F0 plane, dann ist mir die Brandlast an und fuer sich egal.
F0 bedeutet fuer mich, dass ich keine Anforderungen an die Feuerbestaendigkeit habe.
Anders gesagt: Das Ding darf rechtlich gesehen innerhalb von 0 Minuten abgebrannt sein, ob ich da jetzt ein Streichholz als Brandlast habe oder einen Wasserstofftank.

Der einzige beachtenswerte Punkt, den ich hier sehe, ist tatsaechlich die Brandgefaehrdung fuer umliegende Bereiche.


Ob Tiere in dem Fall wirklich als Sachen gerechnet werden, da bin ich allerdings skeptisch. Immerhin ist der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz verankert...