Hallo Brandschutzfreunde!
In Wandhydrantenschränken befinden sich doch Bedienungsanleitungen. Manche tragen den Zusatz: " Nicht anwenden in elektr. Anlagen, die unter Spannung stehen." und andere haben den Zusatz: "Vorsicht bei Anwendung in elektr. Anlagen, nur bis 1000V; Mindestabstand 3 m".
Welche Bedienungsanleitung klebt man in welchen Schrank? Es gibt doch Wandhydranten mit Flachschlauch und CM-Strahlrohr, Wandhydranten mit formstabielen Druckschlauch und kleinem Strahlrohr und Wandhydranten mit formstabielen Druckschlauch und einer EURO-Düse!
Also welches Bedienbild wohin und wo kann man das nachlesen?
Letztens mussten wir nach Beanstandungen vom TÜV in einen Wandhydrant mit Flachschlauch und C-Strahlrohr ".........nur bis 1000V; Mindestabstand 3 m." reinkleben!
Ist das rechtens???
Danke für euren Rat und LG von jojo.
Bedienbild an Wandhydranten?
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Re: Bedienbild an Wandhydranten?
Hallo jojo,
das liegt an einem Problem mit der VDE 0132 - Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen:
Bei der Zulassung von Feuerlöschgeräten und -einrichtungen zur Brandbekämpfung an spannungsführenden Teilen gibt es ein bestimmtes Prüfverfahren, wobei Mindestabstände festgelegt werden: Feuerlöscher je nach Löschmittel, C-Strahlrohr je nach Voll- oder Sprühstrahl, Schaumrohre nach Mittel- oder Schwerschaum etc. Ist das Löschgerät geprüft und in der VDE 0132 erwähnt, gibt's also die Angabe des Mindestabstandes.
Die Euro-Düse (und ich glaube auch das D-Strahlrohr... ggf. bitte korrigieren?!) sind garnicht nach VDE 0132 geprüft worden. Daher gibt es auch keinen Mindestabstand. Daher hier das Verbot: Kein Einsatz an elektrischen Anlagen!
...das gleiche Problem gab (gibt?) es bei vielen Hohlstrahlrohren der Feuerwehr.
Bezug der VDE 0132 hier: http://www.vde-verlag.de/data/normen.php?action=normdetail&vertriebsnr=0132001 auf Ausgabe 2008-08 achten!
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Viele Grüße!
das liegt an einem Problem mit der VDE 0132 - Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen:
Bei der Zulassung von Feuerlöschgeräten und -einrichtungen zur Brandbekämpfung an spannungsführenden Teilen gibt es ein bestimmtes Prüfverfahren, wobei Mindestabstände festgelegt werden: Feuerlöscher je nach Löschmittel, C-Strahlrohr je nach Voll- oder Sprühstrahl, Schaumrohre nach Mittel- oder Schwerschaum etc. Ist das Löschgerät geprüft und in der VDE 0132 erwähnt, gibt's also die Angabe des Mindestabstandes.
Die Euro-Düse (und ich glaube auch das D-Strahlrohr... ggf. bitte korrigieren?!) sind garnicht nach VDE 0132 geprüft worden. Daher gibt es auch keinen Mindestabstand. Daher hier das Verbot: Kein Einsatz an elektrischen Anlagen!
...das gleiche Problem gab (gibt?) es bei vielen Hohlstrahlrohren der Feuerwehr.
Bezug der VDE 0132 hier: http://www.vde-verlag.de/data/normen.php?action=normdetail&vertriebsnr=0132001 auf Ausgabe 2008-08 achten!
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.