Guten Tag,
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema: Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Wohnhaus ohne Gewerbe
In einem Wohnhaus ohne Gewerbe mit z.B. 6 WEs auf 3 Etagen besteht keine Pflicht einen Feuerlöscher in den Hauseingang / Treppenhaus zu installieren.
Wohnhaus mit Gewerbe
Nach BGV 133 besteht jedoch eindeutig die Pflicht, eine Gewerbeeinheit (= Arbeitsstätte) mit Feuerlöscher auszustatten. Leider wird nicht genannt, wer (Vermieter oder Gewerbetreibender) die Feuerlöscher beschafft. Zu einer Arbeitsstätte gehören nach BGV 133 auch die Verkehrswege, also auch der Zugang zu dieser Gewerbeeinheit (= Hauseingeng und ggf. Treppenhaus, wenn Gewerbe z.B. im 1.OG). Da nun der Hauseingang / Treppenhaus nicht direkt der Gewerbeeinheit zuzuorden ist, ist wohl somit der Hauseigentümer verpflichtet, Feuerlöscher zwischen Hauszugang und Gewerbeeinheit zu installierten.
Sehe ich das so richtig?
Wer ist für die Feuerlöscher im Treppenhaus (Wohnhaus mit Gewerbe) verantwortlich?
Gruß
Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Re: Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Hallo,
ich glaube ,das der Gewerbetreibende für die Ausstattung mit Feeuerlöschern zuständig ist !
Auch für die Zuwegung !
So ist es zumindest bei unseren Filialen, die auch angemietet sind!
Ich hoffe ich konnte helfen !
Lars Kerkhoff
ich glaube ,das der Gewerbetreibende für die Ausstattung mit Feeuerlöschern zuständig ist !
Auch für die Zuwegung !
So ist es zumindest bei unseren Filialen, die auch angemietet sind!
Ich hoffe ich konnte helfen !
Lars Kerkhoff
Re: Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Danke für das Feedback.
Kann sonst noch jemand meinen Gedankengang bestätigen oder wiederlegen?
Gruß
Kann sonst noch jemand meinen Gedankengang bestätigen oder wiederlegen?
Gruß
Re: Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Hallo Täufel,
viele Dinge sind unter anderem auch in Mietverträgen geregelt. Es gibt hier teilweise sehr pauschale Äußerungen mit großer Wirkung.
So wird in der Regel die Instandhaltung unter anderem auch von Gebäudeinstallationen im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, obwohl dieses eigentlich ein Aufgabenbereich des Vermieters ist.
Daher, schauen Sie auch mal in die Mietverträge, vielleicht finden Sie da einen Passus, der diese Problematik enthält.
Grüße
Uwe Wiemann
viele Dinge sind unter anderem auch in Mietverträgen geregelt. Es gibt hier teilweise sehr pauschale Äußerungen mit großer Wirkung.
So wird in der Regel die Instandhaltung unter anderem auch von Gebäudeinstallationen im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, obwohl dieses eigentlich ein Aufgabenbereich des Vermieters ist.
Daher, schauen Sie auch mal in die Mietverträge, vielleicht finden Sie da einen Passus, der diese Problematik enthält.
Grüße
Uwe Wiemann
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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Re: Feuerlöscher in einem Wohnhaus mit Gewerbe
Hallo,
gibt es noch weitere Vorschriften, in denen eindeutig definiert ist, wer verantwortlich für Feuerlöscher ist?
Gruß Täufel
gibt es noch weitere Vorschriften, in denen eindeutig definiert ist, wer verantwortlich für Feuerlöscher ist?
Gruß Täufel